Haustür nicht nur Fluchtweg, sondern auch Zugang für Rettungsdienste?

3 Antworten

Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner. In dem verhandelten Fall, über den das Fachmagazin «NJW Spezial» (Heft 17/2015) berichtet, hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht entschieden aber, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, und kippten den Beschluss.

Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür zu, sitzen sie in der Falle (Az.: 2-13 S 127/12).
Eine Alternative kann laut «NJW Spezial» der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.
https://www.merkur.de/leben/wohnen/abschliessen-der-haustuer-bei-mehrfamilienhaus-verboten-zr-5475218.html
So weit es konkret einen Notfallpatienten gibt, sollte in dem Fall der Schutz von Leben und Gesundheit auch wichtiger sein würde ich sagen.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja und, auch der Fluchtweg darf nicht abgeschlossen werden.

Ergo hat darf die Tür nicht abgeschlossen werden.

Bei uns gab es mal eine Zeitlang eine Ausnahme, da eine Bewohnerin Dement war und die Gefahr bestand, das sie sonst abhaut.

Aber ansonsten darf die Tür nicht verschlossen sein.

Das DRK ist der Auffassung, das die Haustür nicht abgeschlossen werden darf.

Und damit haben sie Recht - so etwas ist nicht zulässig.

Bischemer 
Fragesteller
 03.06.2021, 10:25

Danke, das Sie dem DRK Recht geben!

Muss ich eine Musterklage anstreben, um den WEG-Mehrheitsbeschluss anzufechten?

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