Haustür nicht nur Fluchtweg, sondern auch Zugang für Rettungsdienste?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Türsprechanlage und Möglichkeit die Haustür über einen Taster in der Wohnung (10.OG) zu öffnen. Ein Fluchtweg über Panikschloss ist zwar jederzeit möglich.
Aber nachts wird die Haustür abgeschlossen. Somit kann ich über meinen Taster die Haustür nicht mehr öffnen, um nachts den Notarzt ins Haus zu lassen. Es kann mir auch nicht zugemutet werden den Notfallpatienten mehrere Minuten (z.B. unbeatmet) allein zu lassen.
Das DRK ist der Auffassung, das die Haustür nicht abgeschlossen werden darf.
Gilt das nur wegen dem Fluchtweg oder auch für den ungehinderten Zugang eines Rettungsdienstes?
In der WEG Versammlung hat sich die Mehrheit für den Einbruchschutz und nicht für Lebensrettung entschieden.
Ich finde dazu keine eindeutige Rechtsprechung. Alles bezieht sich nur auf den Fluchtweg.
3 Antworten
Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner. In dem verhandelten Fall, über den das Fachmagazin «NJW Spezial» (Heft 17/2015) berichtet, hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht entschieden aber, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, und kippten den Beschluss.
Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür zu, sitzen sie in der Falle (Az.: 2-13 S 127/12).
Eine Alternative kann laut «NJW Spezial» der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.
https://www.merkur.de/leben/wohnen/abschliessen-der-haustuer-bei-mehrfamilienhaus-verboten-zr-5475218.html
So weit es konkret einen Notfallpatienten gibt, sollte in dem Fall der Schutz von Leben und Gesundheit auch wichtiger sein würde ich sagen.
Ja und, auch der Fluchtweg darf nicht abgeschlossen werden.
Ergo hat darf die Tür nicht abgeschlossen werden.
Bei uns gab es mal eine Zeitlang eine Ausnahme, da eine Bewohnerin Dement war und die Gefahr bestand, das sie sonst abhaut.
Aber ansonsten darf die Tür nicht verschlossen sein.
Das DRK ist der Auffassung, das die Haustür nicht abgeschlossen werden darf.
Und damit haben sie Recht - so etwas ist nicht zulässig.
https://kiwi.ki/blog/alles-zum-schluessel/haustuer-abschliessen-ist-verboten/
mal davon abgesehen, wenn ich einen RTW rufe, bin ich i.d.R. nicht unbedingt in der Lage mich vom 10. OG ins EG zu begeben, um dort Notarzt + Mannschaft des RTW's einzulassen.
Danke, das Sie dem DRK Recht geben!
Muss ich eine Musterklage anstreben, um den WEG-Mehrheitsbeschluss anzufechten?