Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Türsprechanlage und Möglichkeit die Haustür über einen Taster in der Wohnung (10.OG) zu öffnen. Ein Fluchtweg über Panikschloss ist zwar jederzeit möglich.
Aber nachts wird die Haustür abgeschlossen. Somit kann ich über meinen Taster die Haustür nicht mehr öffnen, um nachts den Notarzt ins Haus zu lassen. Es kann mir auch nicht zugemutet werden den Notfallpatienten mehrere Minuten (z.B. unbeatmet) allein zu lassen.
Das DRK ist der Auffassung, das die Haustür nicht abgeschlossen werden darf.
Gilt das nur wegen dem Fluchtweg oder auch für den ungehinderten Zugang eines Rettungsdienstes?
In der WEG Versammlung hat sich die Mehrheit für den Einbruchschutz und nicht für Lebensrettung entschieden.
Ich finde dazu keine eindeutige Rechtsprechung. Alles bezieht sich nur auf den Fluchtweg.