Mietrecht - Sicherheitsmangel beim Zugang zum Haus und Verletzungsgefahr - was tun/ Schreiben an Vermieter?
Hallo,
meine Mutter wohnt in einem 2-Familienhaus zur Miete, der Vermieter wohnt in der oberen Etage, sie im Erdgeschoss. Der Vermieter hatte nun die Idee, ein Vordach vor der Haustür anzubringen. Er begann vor 4 Wochen an einem Wochenende eine "Grube" direkt vor der Haustür auszugraben (siehe Fotos), um dann die Pfeiler für das Vordach dort einzubetonieren. Jedoch hat er dies bis heute nicht beendet.
Über diese Grube legte er provisorisch eine schmale Brücke aus Paletten und einem Holzbrett. Darüber zu laufen ist selbst für mich als gesunder Mensch recht wackelig, zumal durch den Schnee / Eis jetzt dieses Brett auch noch rutschig ist. Meine Mutter war die 4 Wochen im Krankenhaus, ist seit 4 Tagen zuhause, geht an Krücken und kann ohne meine Hilfe nicht über dieses Brett laufen, also das Haus nicht verlassen.
Es gibt weder eine Art Geländer zum festhalten, noch richtige Außenbeleuchtung.
Ich fahre deswegen fast täglich 20 km zu ihr um ihr zu helfen, aus dem Haus zu kommen wenn sie zum Arzt muss oder warum auch immer das Haus verlassen muss, ohne, dass ich sie halte, kann sie nicht darüber laufen.
Meine Fragen - was können wir tun? Wie können wir ein Schreiben an den Vermieter verfassen damit er die Sache wenigstens bezüglich der Verletzungsgefahr absichert?
Problem Nr. 2: Das Wasser in Küche & Bad braucht auch ewig bis es mal warm wird, weswegen auch einiges an Wasser ungenutzt verschwendet wird während man auf Warmwasser wartet, in der Küche kann man das zum Abwaschen mit dem Wasserkocher regeln, aber im Bad ist das nicht so toll.
(Anmerkung: Der Hausbesitzer ist auch recht cholerisch, weswegen meine Mutter sich nicht traut, ihn anzusprechen)
Der Hausbesitzer ist auch recht cholerisch, weswegen sich meine Mutter sich nicht recht traut, ihn anzusprechen. Deshalb suche ich erstmal hier um Rat.
Dankeschön.
5 Antworten
Oh je.
Das Problem für den VM wird sein: Plötzlich ist Winter. D.h. er kann das derzeit nicht ausgießen, weil der Beton wegen Frost nicht aushärtet, sowas macht man im Frühjahr oder Herbst. Es müssen schon ein paar Tage und Nächte Plusgrade sein um das auszugießen.
Das ganze zurück zubauen ist natürlich auch keine Alternative.
Allerdings gibt es Baubrücken, d.h. Bretter mit Geländer genau dafür. https://www.hornbach.de/shop/Grabenbruecke-Holz-verzinktem-Stahlgestell-und-Auffahrrampe-170-x-100-cm/10452121/artikel.html
Ich würde also den VM in Verzug setzen, entweder er sorgt dafür, das die Bauarbeiten des Podestes innerhalb der nächsten 2 Wochen abgeschlossen ist oder er ersetzt sein Brett mit einer vernünftigen Grabenbrücke innerhalb von 3 Tagen, damit deine Mutter vernünftig aus dem Haus kommt. (ich geh mal davon aus, das man sowas auch mieten kann und nicht unbedingt Kaufen muss.
Mit der Ankündigung: Passiert das nicht wird sich deine Mutter für die Dauer der Arbeiten ein Hotelzimmer suchen, da die Wohnung für sie derzeit nicht uneingeschränkt nutzbar ist und die Kosten dafür gehen zu lasten des VM.
naja.... schwierige Sache, einerseits kannst du den VM erinnern, vielleicht sogar ein Anwaltsschreiben, aber obs was bringt, oder ob er das dann an deiner Mutter auslässt, da du ja weiter weg wohnst, vermute ich mal.
Ist Zivilsache, da kannst du nicht auf Hilfe der Polizei hoffen.
da hilft nur ruhig mit dem versuchen zu reden, das er wenigstens streut oder etwas rauhes auf das Brett legt.
Grundsätz kann er da bauen wie er will, solange keiner gefährdet wird und es den Gesetzen genügt.
Inwieweit da kein heisses Wasser kommt, wie kann man das wissen, vielleicht hat der VM die Temperatur herabgesetzt, nur ne Vermutung, müsste man wissen wie die Heizung da eingestellt ist, oder hat deine Mutter nen eigenen Gasboiler?
du schreibst hier nicht, ob du Mieter bist oder Eigentümer, ansonsten würde ich deine Mutter mit zu dir nehmen, wenn möglich, also ich könnte es, bin Hauseigentümer.
Oder du suchst ne neue Wohnung irgendwo im Erdgeschoß...
Wünsche dir alles gute, probier mal mit seiner Frau zu reden, wenn möglich...
habe selber nen Choleriker als Nachbarn...ist nicht einfach
Ich wohne selbst nur zur Miete im Dachgeschoss.
Seine Frau hat sich schon getrennt…
Danke für den Tipp.
Mal beim Ordnungsamt vorbeischauen. Vielleicht können die mal "zufälligerweise" dort vorbeikommen. Ein Choleriker ist im allgemeinen bekannt. Auch im Rathaus. Vielleicht können sich die dortigen Mitabeiter für irgendwas revanchieren.
Hallo berlina,
das mit dem Wetter habe ich mir auch schon gedacht. Er hat auch sonst zig Baustellen angefangen und keine beendet, aber das nur nebenbei.
Aber diese Information über diese Grabenbrücken ist toll, vielen Dank Dir !!!
Ärgerlich, ja, wobei es nun nicht gerade besonders instabil aussieht.
Aber für Personen mit Krücken geht das natürlich gar nicht.
Erst Recht, wenn die Platten nass/vereist sind.
Ein Geländer wäre Minimum Pflicht.
Vielleicht mal anonym beim Bauamt oder wer dafür zuständig ist anzeigen. Anonym deshalb:
Obacht, deine Mutter genießt, wenn diese mit dem Vermieter zusammen in einem Zweifamilienhaus wohnt, nicht den besonderen Kündigungsschutz für Mieter, der Vermieter kann deiner Mutter recht einfach fristgerecht kündigen.
" An welche Voraussetzungen ist das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters gemäß § 573a Abs.1 S.1 BGB gebunden?
Zwischen Vermieter und Mieter muss ein unbefristeter Wohnraummietvertrag geschlossen sein. Ist ein befristetes Mietverhältnis geschlossen, scheidet diese Kündigung daher aus.
Zwischen den Parteien darf ferner kein Kündigungsverzicht vereinbart worden sein.
Wesentliche Voraussetzung des erleichterten Kündigungsrechts des Vermieters aus § 573a Abs.1 BGB ist letztlich, dass sich die Wohnungen des Mieters und die des Vermieters in einem Gebäude befinden müssen."
https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/mietrecht/kuendigung-zweifamilienhauskuendigung/
Hier sollte man also mit Fingerspitzengefühl vorgehen, nicht mit der Brechstange!!!
Ich seh hier ein weiteres Problem. Besitzt jemand ein Haus mit 2 Wohneinheiten von der er eine Wohneinheit selbst bewohnt und die andere Vermietet, greift für den Mieter die Kündigungsschutzregeln nicht, der VM kann also seinem Mieter jederzeit auch Grundlos unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
Man muss also genau ausloten wie weit man bei Beschwerden gehen kann ohne das der VM zur Kündigung greift.