Hauptjob + Kleingewerbetreibende + Minijob. Was ist zu beachten?

3 Antworten

Mir wurde jetzt von dem Minijob gesagt, dass er durch mein Gewerbe der zweite Nebenjob wäre und somit Beiträge für mich zahlen müsste und die 520€ nicht netto an mich auszahlen kann

Das ist schlichtweg falsch.

Du kannst neben Deinem Hauptjob einen Minijob ausüben, und den Gewinn aus Deinem Gewerbe musst Du letztendlich via EÜR dem Finanzamt melden.

Du darfst einen pauschal besteuerten Minijob ausüben. Alles andere muss regulär versteuert werden. D. h. dass für die gewerbliche Tätigkeit die Einkommensteuer ganz normal Einkommensteuer anfallen wird.

Jaybee93 
Fragesteller
 27.07.2023, 00:18

Mit der gewerblichen Tätigkeit liege ich unterhalb des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer.
Was kann ich selbst tun, damit der Minijob mich für 520€ einstellen kann und für ihn keine Nachteile (z. B. Sozialversicherungsbeiträge) durch mein Gewerbe entstehen?

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Steinemann  27.07.2023, 00:21
@Jaybee93
Mit der gewerblichen Tätigkeit liege ich unterhalb des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer

'Tschuldige bitte, ich geh ganz fest davon aus, dass Du mit Gewerbe und Hauptjob zusammen über dem Grundfreibetrag liegst!

Was kann ich selbst tun, damit der Minijob mich für 520€ einstellen kann und für ihn keine Nachteile (z. B. Sozialversicherungsbeiträge) durch mein Gewerbe entstehen?

Das ist problemlos möglich.

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Dein Arbeitgeber des Minijob soll sich an die Minijobzentrale wenden.