Hauptberuflich angestellt und nebenbei noch Gewerbe anmelden?
Ich arbeite in einem vollzeitberuf als Angestellter. Nun will ich mich nebenbei selbstständig machen mit PC Kursen für den richtigen Umgang am Computer.Dafür will ich meinen Bruder als Mitarbeiter einstellen.ist das erlaubt?
1 Antwort
Natürlich. Es gibt kein Gesetz dass das verbietet. Du musst aber einen Gewerbeschein beim Amt für Gewerbeang. beantragen und auf diesem Gewerbeschein kannst du auch das Gewerbe als nebenberufliche Tätigkeit ankreuzen. Schau doch mal auch noch in das Einkommensteuergesetz Paragraph 18 nach ob nicht das Programmieren am PC unter die freien Berufe fällt. Da findest du die sog. „Katalogberufe“ . Dann bräuchtest du keinen Gewerbeschein mehr.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Im Prinzip arbeitet ja mein Bruder für mich und ich hatte Angst , dass ich mit einem Angestellten kein Nebenberuf mehr ankreuzen darf..?