ALG 1 Berechnung bei Hauptjob plus Selbständigkeit im Nebenberuf?
Hallo ich würde gerne wissen ob die selbständige Tätigkeit zur Berechnung von Arbeitslosengeld 1 berücksichtigt wird.
Hauptberuflich habe ich Vollzeit in einem Unternehmen gearbeitet aber nebenbei noch selbstständig als freiberufliche Tätigkeit mir Geld dazu verdient.
Wird also das das Geld welches ich in der selbständigen Tätigkeit dazu verdient habe mit für die Berechnungsgrundlage von Arbeitslosengeld 1 genommen oder bezieht sich dies nur auf die Vollzeittätigkeit im Angestelltenverhältnis die ich ausgeübt habe?
3 Antworten
Für die Berechnung von ALG I wird natürlich nur der Lohn Deines verlorenen Jobs herangezogen. Alles weitere siehe Antwort von Gaenseliesel.
Hallo !
Ich verstehe deine Frage gerade nicht ganz. ALG 1 bekommt man nur wenn man gerade Arbeitslos wurde.
Kannst du bitte deine Frage nochmal umformulieren?
Liebe Grüße
Hallo,
Alg1 ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung des Hauptjobs.
Profitieren kann man ggf. dennoch, z.B. von einer Anrechnungsfreiheit des Nebenjobs. Dazu muss der Arbeitsagentur per Antrag mitteilt werden, dass schon vor der Arbeitslosigkeit längere Zeit Nebeneinkünfte erzielt wurden, damit diese Nebeneinkünfte nicht angerechnet werden.
Diese Anrechnung von Nebeneinkünften gilt nur, wenn der Arbeitslose eine Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits 12 Monate lang ausgeübt hatte
(§ 141 Abs. 2 SGB III).