Darf Chef das Trinkgeld abverlangen u. an alle Mitarbeiter aufteilen?

3 Antworten

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Steht prinzipiell das Gleiche drin, was wir zwei schon schreiben , als Aufwandsentschädigung und Betriebseinnahme darf das natürlich nicht genutzt werden. das ist klar. Ich hatte als küchenchef die regelung, das der Service immer 1,5% vom Umsatz in die Küche geben MUSSTE (5% TG hatt man eigentlich immer und 8-10% sind die Regel)Ich selbst hab meinen Anteil nicht eingesteckt, sondern den Küchen- mitarbeitern als Prämie (Geschenk meinerseits als angestellter Küchenleiter kein Problem) interessanter und netterweise lagen die Zahlungen immer bei 2%.

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@Marcuskoch

Als Küchenchef hast du keine Inkassorisiko. Ich kenne das Spannungsverhältmnis zwischen Küche und Bedienungsservice. Das Küchenpersonal muss isch nicht das Gemeckere vom Kunden anhören, wenn die Fleischportion zu klein ist, das Gemüse kalt und die Bratkartoffeln verbraten. die Nachlässigkeit der Küche muss die Bedienung ausbaden. Natürlich will ich das nicht pauschaliern.

Noch mal. Trinkgeld darf behalten werden. Trinkgeld muss nur in eine Trinkgeldkasse gegeben werden, wenn es eine arbeitsvertragliche Vereinbarung gibt und mit der auch alle Mitarbeiter einverstanden sind.

Ich gebe mein Trinkgeld immer nur der Bedienung.

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@Niklaus

Man kann das auch eine betriebsinterne Regelung nennen, diese scheint im Betrieb des Anstoßes vorzuliegen folglich darf dieser Chef eine Trinkgeldkasse machen.

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@Marcuskoch

Ich bin seit 5 Jahren als Koch selbstständig und kann daher einigermaßen neutral zu dem Thema sein, da ich mich aus Trinkgeld Verteilungen rausshalte wenn es die Höflichkeit gestattet.

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@Marcuskoch

Es stellt sich doch die Frage wer verwaltet die Trinkgeldkasse bis zur Aufteilung. Traue deinem Fürsten nicht Das hat schon Machiavelli gesagt. Das gilt für Chefs heute um so mehr. In vielen Gastgewerbebetrieben, werden heutezutage die Mitarbeiter ausgebeutet. Das ist keine persönliche Meinung. Nein ich bin nicht im Gastgewerbe tätig.

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@Niklaus

Was die Chefs betrifft hast du recht. aber man sagt auch ein Kellner der nicht besch.. ist kein Kelner :-).

Auch was die Ausbeutung betrifft stimme ich dir völlig zu. Eine Gewerkschaft in der eine bestimmte Berufsgruppe zu nur 3% organisiert ist kann nicht viel ausrichten. Die Kollegen sind teilweise selbst schuld, weil sie die 5€ im monat sparen möchten und sich lieber unter der Hand bezahlen und dan vom chef betrügen lassen. Glaub mir ich kenne das Gastgewerbe seit 22 Jahren von innen ich sehe im Jahr 50 - 80 betriebe von innen und es wird nicht besser .

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Wenn Du einmal andere Personen fragst, wie die das handhaben, dann wirst Du erfahren das so etwas in den wenigsten Fällen klappt. Das heist aus dem Aufteilen von Trinkgeldern wird nix. Dann heist es regelmäßig man hätte kein Trinkgeld bekommen und irgendwer steckt es ein, meistens der Chef.

Frag mal Deinen Chef, welche Sicherheit Du denn hättest, das auch Du Trinkgeld bekommst. Er wird Dir keine Sicherheit garantieren, er möchte über den Verteil-Schlüssel bestimmen, wer was und wieviel bekommt.

§ 107 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts

(3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.

Trinkgeld kann nicht auf Vergütungsansprüche des Beschäftigten angerechnet werden Da auf Trinkgeld regelmäßig kein Rechtsanspruch besteht, kann es auf Vergütungsansprüche der Beschäftigten nicht angerechnet werden. Nach § 107 Abs 3 Gewo (Gewerbeordnung) kann die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer von Dritten ein Trinkgeld erhält.