Midijob Nebenjob angestellt und hauptberuflich selbstständig?

2 Antworten

Die DRV gibt da sehr umfassende Auskünfte drüber. Auch im Internet.

Wenn die Einkünfte aus der Selbstständigkeit nämlich die deines Midijobs überschreiten, dann bist du voll sozialversicherungspflichtig. Das hängt von Einkünften und Stundenanzahl ab. Letztlich wäre es, je nach Lebenssituation ( Gatte ja/nein, Steuerklasse ) für dich und deine Rente besser, wenigstens einen Halbtagesjob auszuüben. Das wird sich stundenmässig nichts nehmen. Verdient der Gatte relativ gut, bleib in der Familienversicherung und mach einen 450 Euro Job und finde eine andere Lösung für die Rente. Da wir aber deine Ausgangssituation nicht kennen, ist das alles nur Rühren in der Suppe...

Mit einem Minijob sind Sie nicht sozialversichert, demzufolge auch nicht krankenversichert. Der Job kommt in Frage, wenn Sie und die Kinder über den Mann familienversichert sind. Die Arbeitsagentur betrachtet beispielsweise alle Jobs, für die man mehr als 15h/Woche anwendet, als eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, dass nur mal nebenbei gesagt. Informieren Sie sich bei der Knappschaft Bahn-See in Bochum:

https://www.minijob-zentrale.de/

Ein Midijob beginnt ab 450,01 € Entgelt und Sie wären damit auch sozialversichert. Zu einer korrespondierenden Selbständigkeit kann ich nichts sagen. Es könnte aber organisatorisch überfordern, weil insbesondere im Midijob-Bereich u. U. flexible Arbeitszeiten und Einsatztage gefordert.