Die Entscheidung ist persönlich zu treffen, ich kann aber eine mathematische Hilfestellung geben:

  1. Der FT Fonds hat von 1996 bis 2013 eine Durchschnittsrendite erzielt von 6,18% p.a. (von 70 € auf 194 €)

  2. Der Dax hat im selben Zeitraum 8,74% p.a. erzielt (von 2.300 Indexstand auf 9.560)

  3. Wenn alles verkauft würde und künftig weiterhin 6,18% p.a. erzielt würden, dann kämen nach Abzug der Abgeltungssteuer nur noch 4,55% Rendite p.a. netto heraus (73,6% davon). Allerdings werden auch derzeit schon ca. 0,6% p.a. an Abgeltungssteuer abgeführt auf die ca. 40% an Dividenden.

  4. Um in der Nettobetrachtung Rendite-"neutral" zu bleiben, müßten künftig statt 6,18% dann 8,4% p.a. an Brutto-Rendite erzielt werden. Das ist möglich, aber dauerhaft eher schwierig, weil der Aktienmarkt historisch ca. 7-8% p.a. erwirtschaftet. Man müßte also schon ein etwas höheres Risiko eingehen (z.B. via Small Caps), um höher zu gelangen.

  5. Die derzeitige Besteuerung von ca. 2,5% p.a. an Dividendenerträgen macht ca. 0,6% Renditeverlust aus p.a.

  6. Fazit: Bei identischem Risiko wird es ein anderer Dax-naher Fonds schwer haben, die nötigen 1,6-2,2% p.a. an dauerhafter Zusatzrendite zu erzeugen. Wohl eher halten.

...zur Antwort
Wie führt man ein Rebalancing bei einem Sparplan-Portfolio durch?

Hallo,

ich bespare ab Februar ein Portfolio das aus zwei ETFs und einem Rentenfonds besteht.

Mein Budget habe ich nun prozentual auf drei Töpfe aufgeteilt: 45%, 30% und 25%.

Durch die unterschiedliche Kursentwicklung werden die realen Anteile der drei Fonds am Portfolio dieser gewünschten Gewichtung nicht entsprechen.

WIe geht man hier das Rebalancing an?

Ich habe mir vier mögliche Strategien überlegt:

  1. Alle x Monate berechne ich die realen Portfolioanteile der drei Fonds. Daraufhin passe ich die monatlichen Raten so an, dass nach y Monaten die Balance wieder hergestellt wäre (natürlich unter einem gleichbleibenden Kurs).

Z.B. x = 12 Monate und y = 6 Monate

  1. Ich lasse die monatlichen Raten immer gleich. Ich berechne alle x Monate die realen Portfolioanteile und schieße durch Einmalkäufe frisches Geld nach um die Balance wiederherzustellen. Ggf. müsste man das bei zu großen Zukäufen splitten, so dass man nicht zu viele Anteile zu einem Zeitpunkt kauft.

Das setzt viel Geld zum Nachkauf voraus. Wäre bei mir aber ganz gut machbar, da ich mehrfach im Jahr Zusatzeinnahmen habe (UG, WG, Bonus, Steuerrückerstattung).

  1. Ich verkaufe Anteile der zu starken Fonds und kaufe dafür von den zu schwachen Fonds.

Die dritte Option gefällt mir gar nicht. Ich möchte ein Verkauf vermeiden, falls es irgendwie geht.

  1. Man könnte natürlich auch alle drei Stategien fahren und bei jedem Rebalancingzeitpunkt sich die attraktivste aussuchen.

Um nochmal auf meine Frage von oben zurück zu kommen, wie geht ihr das Rebalancing an bzw. wie würdet ihr für solch ein Sparplan-Portfolio das Rebalancing gestalten?

Danke.

...zur Frage

Ich selber führe Rebalancing primär mittels Nachkäufen durch. Man sollte sich auch überlegen, ob zwei ETFs genügend Diversifikation bieten. Also vielleicht lieber noch weitere Segmente (z.B. Small Caps) mit aufnehmen, wenn das zum persönlichen Risikoprofil passt. Das muss ja nicht unbedingt via Sparplan erfolgen, sondern z.B. durch Einzelnachkäufe, wenn genügend Liquidität zur Verfügung steht.

Wer selber gestalten will, sollte sich unbedingt intensiver mit der Materie befassen. Mit Hilfe der Literatur von Gerd Kommer etwa. Ansonsten besser einen Berater hinzuziehen.

https://www.justetf.com/de/education/rebalancing.html

...zur Antwort

Nach einem Aspekt hatte ich noch gesucht. Es läge nämlich eine "schädliche Verwendung" als bAV vor, wenn der Antrag auf Kapitalauszahlung früher als 12 Monate vor dem Ausscheiden gestellt würde mit der Folge nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit während der Beitragszahlung.

vgl. BMF-Schreiben, Nr. 177 unterer Abschnitt.

http://www.bav-recht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=8

... Erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, so ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Beitragsleistungen weiterhin nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen werden....

Eine etwas spätere Auszahlung hingegen ist unkritisch, es muss aber mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein.

...zur Antwort

Ich denke, ein regelmäßiger persönlicher Kontakt wäre wünschenwert, nicht wahr? Dann würde ich zunächst renommierte Vermögensverwalter in regionaler Nähe ansteuern und 2-3 Vorgespräche führen sowie Angebote erbitten. Dann würde ich mir deren Investment-Philosophie erläutern lassen. Auch die Kosten spielen eine wichtige Rolle.

Letztlich bleibt es immer eine persönliche Entscheidung, und das Bauchgefühl der Person/Institution gegenüber spielt ein wichtige Rolle.

...zur Antwort

Die lfd. Kosten eines Versicherungsmantels liegen meist zwischen 6 und 12% (vgl. Vertragstext, "Kleingedrucktes") der Einzahlungen. Bei beitragsfreien Versicherungen fallen nur Teile dieser Kosten an. Von mind. 5% p.a. kann man aber meist ausgehen. D.h., wenn die in der RV enthaltenen Fonds weniger als ca. 5% Wertzuwachs pro Jahr erzielen, dann dürfte das Vertragsguthaben auch insgesamt sinken.

Ich empfehle, die Versicherung erneut zur Nennung der Kosten aufzufordern, ggf. hilft ein Hinweis auf die mögliche Einschaltung des Ombudsmannes: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Alternativ kann man die Wertentwicklung einige Monate lang anschauen und selber kalkulieren, was verloren geht. Dabei ist dann die Differenz zu betrachten zur Wertentwicklung der Fonds im selben Zeitraum.

...zur Antwort

Nein, der Arbeitgeber darf nicht beurteilen, was man selber an künftigem Einkommen erwartet. Ob man sich selbständig macht oder z.B. eine Weltreise, geht den alten AG nichts mehr an - nur das Finanzamt im Folgejahr. Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb das Januargehalt nicht als normales Monatsgehalt zu versteuern sein sollte. Siehe weitere Informationen im u.g. Link.

http://www.finanzfrage.net/tipp/wie-optimiere-ich-die-nettoquote-meiner-abfindung

...zur Antwort

Die Versicherungen müssen bei Auszahlung von Versicherungsleistungen generell die Krankenkasse informieren. Wer dazu falsche Angaben macht, bewegt sich auf gefährlichem Gelände.

In Zeiten hoher Transparenz von Finanztransaktionen halte ich das Risiko für sehr hoch, aufzufliegen. Evt. kommt noch ein Strafverfahren hinzu: Sozialversicherungsbetrug, würde ich mal tippen.

Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.

http://www.ra-heimbach.com/direktversicherung-beitraege-krankenkasse-3A-bundesverfassungsgericht-hebt-bsg-urteil-auf-21-_387.html

...zur Antwort

Vergleichsrechner im Netz gibt es nicht, vielmehr sind alle dort verfügbaren "Rechner" nur Adressensammler, die gar nicht rechnen, sondern die Adressen der Interessenten/innen sammeln und an Vermittler weiterverkaufen. Davon rate ich ab, denn so weiß man noch nicht einmal, an wen man dabei gerät.

Besser: Selbst einen Versicherungsmakler bzw. Honorarberater identifizieren und diesen gezielt beauftragen. Als Honorarberater und Makler gehe ich so vor, alle geeigneten Tarife am Markt vom führenden Vergleichsrechner identifizieren zu lassen. Anschließend stelle ich die besten drei dann einem sog. "Nettotarif" gegenüber, der keinerlei Provisionen und nur ca. 1/3 der lfd. Vertragskosten enthält. Nettotarife lohnen sich praktisch immer für Mandanten/innen bei größeren Summen.

...zur Antwort

Ja, eine Kapitalzahlung ist in den meisten Fällen möglich, insbesondere bei privaten Rentenversicherungen (nicht hingegen z.B. bei Rüruprenten). Ob es steuerliche Nachteile gibt oder sogar Vorteile, hängt entscheidend davon ab, wann die RV abgeschlossen wurde. Bei Abschluss vor dem Jahre 2005 ist die Kapitalzahlung meist sogar völlig steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten sind, vgl. im Link. Bei Rentenauszahlung wird in jedem Falle (auch bei Abschluss nach 2005) nur der sog. Ertragsanteil versteuert, was eine relativ geringe Steuerbelastung ergibt.

Entscheidend sollte m.E. sein, ob diese Rente lebenslang benötigt wird zu eigenen Absicherung neben der sonstigen Rente. Wenn ja, dann besser Rentenzahlung wählen, das ergibt eine höhere Sicherheit als bei frei verfügbarem Kapital. Wenn die sonstige Absicherung aber bereits hinreichend ist, kann man sehr wohl eine Kapitalauszahlung wählen.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35966.xhtml?currentModule=home

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.