Hartz IV, Witwenrente, Abzug Privatinsolvenz?

3 Antworten

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Naja, der Antwort von Gaenseliesel kann man eigentlich nur beipflichten.

Sich mit dem Insolvenzverwalter anzulegen macht recht wenig Sinn, bei solch einer Konstellation.

Schau mal hier unter 1b: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/sterbegeld-sterbevierteljahr-witwenrente-was-passiert-wenn-schulden-da-sind-oder-ein-insolvenzverfahren-laeuft/

Obwohl die Witwenrente eigentlich dem Pfändungsschutz unterliegt wird ja offensichtlich gepfändet. Das ist ziemlich unverständlich.

Blöderweise gibt es nun schon ein Urteil des Insolvenzgerichts. Dagegen vorzugehen ist ziemlich schwierig, da es nur das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 6 InsO gibt, die an einige Vorbedingungen geknüpft ist. Ich hoffe ihr habt einen versierten Anwalt an der Seite. Im Alleingang wird das kaum zu bewerkstelligen sein.

Siehe auch hier: http://www.insolvenzverein.de/archiv/vortragstexte/Hoffmann.htm

Um Licht ins Dunkel zu bringen, würde mich aber schon interessieren, was und wie der Insolvenzverwalter seinen Antrag auf Pfändung aus der Witwenrente begründet hat?

Juergen010  03.11.2016, 18:31

Habe gerade erst deinen Kommentar zu gaenseliesel´s Antwort gelesen.

Vielleicht solltest Du gegen die Insolvenzverwalterin direkt vorgehen. Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzrechtspfleger ist aber eine wohlformulierte Beschwerde, die halbwegs belegbar ist (z.B. deine mehrfachen Versuche per eMail Auskunft über die Kontoverbindung zu erlangen)

Wird der Antrag vom Insolvenzrechtspfleger abgelehnt hast Du zumindest die Möglichkeit beim Landgericht eine entsprechnde Beschwerde einzureichen und erreichst so zumindest, dass sich andere Richter mit der sache beschäftigen müssen.

Sihe auch hier: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/insolvenzrechtspfleger-muss-konkreten-beschwerden-gegen-einen-insolvenzverwalter-nachgehen-1

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mamschgerl 
Fragesteller
 03.11.2016, 18:40

hallo juergen,

du hast recht, erwerbsunfähigkeits- und witwenrenten sind nur bedingt pfändbar.

die iv teilte mir auch nicht mit, daß sie auf eine zusammenlegung beider renten bestand, damit überhaupt erst ein pfändbarer betrag zustande kommen konnte, zudem war es von anfang an unstrittig, daß beide renten als gesamteinkommen erachtet werden, aber warum nicht einen beschluß durch das gericht erwirken, um sich abzusichern?

nun also hat die dame es geschafft, daß diese eigentlich nur bedingt pfändbaren renten pfändbar sind, und zwar in vollem umfang. zusätzlich hat sie es geschafft, durch weglassen einiger tatsachen das gericht von meiner zahlungsunwilligkeit zu überzeugen, weswegen meinem antrag nicht stattgegeben wurde.

ich bin 51 jahre alt und habe seit meinem 16 lebensjahr gearbeitet, zuletzt als abteilungsleiterin im personalwesen mit mind. 60 std. in der woche und permanenter erreichbarkeit und bestenfalls mal einer woche urlaub ( ebenfalls mit erreichbarkeit ).

ich habe vor drei jahren einen körperlichen und psychischen zusammenbruch erlitten, mittlerweile wurde der bezug auf erwerbsunfähigkeitsrente auf unbefristet abgeändert, weil sich mein psychischer zustand weiter verschlimmert und eine besserung nicht mehr zu erwarten ist.

die stellungnahme der iv weist genau darauf hin, aber in einer art und weise, als ob ich diesen zustand auch noch mit fleiß forciere und man mir also zur zahlungsunwilligkeit auch noch arbeitsunlust unterstellt.

ich denke auch, daß hier nur noch ein guter anwalt helfen kann, aber wer bitteschön soll den zahlen?

in diesem falle greift leider nicht die prozesskostenhilfe...

letztendlich fühle ich mich ziemlich arg hintergangen und vorgeführt als ahnungslose und nicht im umgang mit paragraphen versierte schuldnerin, meine hilflosigkeit hierbei lässt mich schier verzweifeln.

die abwägung und billigkeit zur berechtigung des pfändungsbetrages wird nicht geprüft. die gläubiger benötigen das geld nicht zum überleben, ich aber schon.

mamschgerl

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Juergen010  03.11.2016, 19:02
@mamschgerl

Ja, das wurde mir bei Lesen deines Kommentars auch bewußt. Deshalb auch der Hinweis gegen die Insolvenzverwalterin direkt per Beschwerde vorzugehen.

Unparteiisch scheint sie bei der Geschäftsführung und ihren Auskunftspflichten - so wie du es darstellst - nicht gerade zu sein.

Was du nun machen kannst ist zweigleisig fahren:

1. Wohlbegründete Beschwerde gegen das Urteil des Insolvenzgerichts einlegen. Lege deine Sicht der Dinge explizit und deutlich dar. Je mehr Belege für deinen Standpunkt beilegen kannst, um so größer die Möglichkeit, dass der vorsitzende Richter sein Urteil revidiert.

2. Gleichzeitig Antrag auf Befangenheit und Ablösung der Insolvenzverwalterin beim Insolvenzgerichtspfleger stellen. Auch würde ich die Verwendung des Begriffs "Rechtsbeugung nach § 339 StGB" durchaus verwenden. Das sorgt zumindest für ein bisschen Irritation bei den Beteiligten und veranlasst sie, ihre getroffenen Entscheidungen noch Mal "durchzudenken" und nicht nach Schema F durchzuwinken. Da ist jedem an Ende das eigene Hemd näher als das des Anderen ..;-)

Schädlich ist das Ganze nicht. Schlechter als derzeit kann man dich nicht stellen.

So machst Du dir ggf. zumindest eine weitere Tür für eine Rechtsbeschwerde beim Landgericht auf, sollte der Insolvenzgerichtspfleger der Beschwerde nicht stattgeben.

Da das alles in einem Gerichtsgebäude läuft, kannst Du davon ausgehen, dass alle Beteiligten (Richter, Insolvenzverwalterin und Insolvenzrechtspfleger) von den gleichzeitig laufenden Anträgen wissen. Mit etwas Glück, knickt einer davon ein.

Falls nicht, bleibt dir dann zumindest noch der Weg zum Landgericht.

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mamschgerl 
Fragesteller
 03.11.2016, 19:19
@Juergen010

hallo juergen,

vielen dank für deine wirklich guten tipps, ich werde mich morgen gleich daran versuchen, auch deine hinweise / links finde ich sehr gut, denn bei meiner internet recherche zu solchen fällen kam leider nichts wirklich hilfreiches heraus, also nochmal danke dafür.

ich denke, genügend belege / bescheide und emails vorlegen zu können, um mein vorgehen gegen die insolvenzverwalterin  ausreichend zu begründen.

ich hoffe, obwohl ich zwischenzeitlich nicht mehr an wunder glaube, daß ich mich nicht bis zum landgericht vorarbeiten muss, aber zumindest hast du mir einige möglichkeiten aufgezeigt, so daß ich nicht tatenlos und hilflos alles hinnehmen muss, das alleine  baut schon etwas auf.

schöne grüße

mamschgerl

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Gaenseliesel  03.11.2016, 19:29
@Juergen010

DH Jürgen010 !!!  die Insolvenz allein ist für mamschgerl schon eine bittere Pille aber was hier abläuft ist schon ein Beispiel für rücksichtslose Behördenwillkür ! 

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hallo zusammen,

nachdem ich hilfreiche antworten erhalten habe, meldete ich mich trotzdem erst mal wieder beim jobcenter als mitglied der bedarfsgemeinschaft, die nie hartzIV beantragt hat, aber deren einkommen als berechnungsgrundlage für alle herhalten muss. ich wies die bearbeiter explizit daraufhin, meine rentenbescheide hinsichtlich des tatsächlichen auszahlungsbetrages und des empfängers des abgetrennten teils genauer zu prüfen sowie auf die aussage der insolvenzverwalterin, daß der bescheid dahingehend positiv zu unseren gunsten zu ändern sei.

es geschehen doch noch wunder!

der zahlbetrag durch das jobcenter wurde exakt um den betrag, der mir an renten weniger ausgezahlt wird, erhöht.

doch da stellt sich wieder eine neue frage:

laut gesetz darf der schuldner nicht durch die insolvenz zum sozialfall werden, wenn also durch die pfändung andererseits hartzIV erhöht wird, wurde ich doch zum sozialfall, oder?

ganz schön verwirrend, das ganze und wie hier schon erwähnt wurde, ohne rechtsbeistand nicht zu stemmen.

also nichmal danke für eure antworten.

gruß mamschgerl

cyracus  06.11.2016, 08:01

Du könntest hierzu bei Deiner Rentenversicherung vorsprechen und Dich diesbezüglich erkundigen. - Mach es besser nicht telefonisch, möglicherweise landest Du dann in einer Hotline, die sich zwar bemühen, Dir zu antworten, aber nicht wirklich etwas wissen. - Schau mal auf der Homepage Deiner Rentenversicherung, wann die Sprechzeiten haben.

Da diese Sache doch recht kompliziert ist und Dir Beistand an Deiner Seite wohl guttut, könntest Du Dich begleiten lassen von einem erfahrenen (!!) Bestand, auch Ämterlotse genannt. - Hier habe ich u.a. dazu geschrieben:

https://www.finanzfrage.net/frage/alg2-noch-moeglich?foundIn=list-answers-by-user#answer-1055346

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Auch könntest Du Dir Rat in einer Sozialberatung holen, möglicherweise kennt man sich dort auch zu diesem Thema aus. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

.

Da nun durch die Zahlung des Jobcenters die Finanzierungslücke geschlossen wird, ist es möglicherweise klug, nicht weiter daran zu rühren. Dies kannst Du ja in der Sozialberatung erfragen.

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Wieso rechnet das Jobcenter trotzdem meine komplette Witwenrente als
Einkommen an, obwohl ich nur noch einen Teilbetrag erhalte?

Angenommen, Du würdest pro Monat 130 Euro für die Abzahlung eines Dispokredits aufwenden: Meinst Du, die Rentenkasse müßte das bei ihrer Berechnung berücksichtigen? Natürlich nicht! Nicht anders ist es, wenn die 130 Euro im Insolvenzverfahren zur Abtragung von Altschulden verwendet werden.

Was können wir noch tun?

Die Sache ist anscheinend ausgeurteilt.

Gaenseliesel  03.11.2016, 17:50

kleine Anmerkung zu:

" mein Antrag bei Gericht auf Änderung des unpfändbaren Betrages nach Paragraph 850 a - f ZBO wurde auf die negative Stellungnahme der Insolvenzverwalterin verwiesen. "

........ ein blöder Fehler der Fragestellerin, sich in ihrer Situation ausgerechnet mit der Person anzulegen, die hier als Einzige noch etwas hätte bewirken können. 

Der Drops scheint somit gelutscht, Pech !

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mamschgerl 
Fragesteller
 03.11.2016, 18:14

hallo und danke für deine antwort.

diese idee kam nicht von mir, sondern von der anwältin, die als insolvenzverwalterin bestellt wurde.

sie war es auch, die mir riet, einen antrag bei gericht zu stellen, mir aber verschwieg, daß ihre stellungnahme dazu für das gericht ausschlaggebend sein würde.

sie hatte mir zu anfang gesagt, daß ein mtl. mindestbetrag von € 20,- auf ein eigens dafür zu eröffnendes konto einzuzahlen sei.

ich hatte mehrmals um die kontodaten gebeten, wurde mehrmals darauf hingewiesen, daß ich nicht auf das kanzleikonto einzahlen solle und man mir die daten noch mitteilen würde. nach monaten bekam ich einen schrieb, daß ich € 800,- im rückstand sei und ich diesen in raten begleichen müsse. wieder hat man mir untersagt, zahlungen zu leisten, da diese angelegenheit mit der rentenkasse geklärt werden würde.

ich musste alle einkünfte unserer bedarfsgemeinschaft offenlegen, woraus offensichtlich wurde, daß ein betrag über € 20,- überhaupt nicht möglich wäre.

dann wurde mir mitgeteilt, daß der betrag von € 130,- gepfändet werden würde, aber diese info erhielt ich durch die rentenkasse.

telefonate ( in denen mir sagte, ich solle mich nicht aufregen, man wisse um meinen zustand und alles würde seinen gang nehmen ) und emails an die kanzlei blieben erfolglos, bis auf den tipp mit dem antrag bei gericht.

daß dann natürlich dieses unterfangen von anfang an zum scheitern verurteilt sein würde, weil die anwältin mir zahlungsunwilligkeit unterstellte, sei hier nur am rande erwähnt.

in ihrer stellungnahme weist sie explizit darauf hin, daß hartz IV dementsprechend angepasst werden müsse.

wie auch immer, dein einwand stimmt schon so, aber könnte ich diesen pfändungsbetrag erübrigen, hätte ich nicht privatinsolvenz beantragt und wäre bestimmt anders meiner schulden herr geworden.

so aber wird von mehreren seiten geld genommen und dort wieder einkommen angerechnet, wo es nicht hingehört oder nicht vorhanden ist.

uns dreien bleiben zusammen nach abzug der miete ca. € 200,- zum leben, mein partner geht nächstes jahr in rente, bis dahin müssen wir auf pump leben, was er aber seinen eltern bei erhalt seiner betriebsrente zurückzahlen muss.

letztendlich zahle ich mehr, als möglich ist, weil es mir auferlegt wurde. ich selbst habe auch kein hartz IV beantragt, sondern mein partner, aber wir wurden nun mal als bedarfsgemeinschaft eingestuft und für die berechnung wurden meine renten und das kindergeld und die waisenrente meines sohnes als einkommen gewertet.

ich habe also nicht die möglichkeit, meine renten alleine für mich in anspruch zu nehmen, sondern muss damit andere unterstützen.

geht es aber um die insolvenz, wird mir das aberkannt und nicht berücksichtigt, sondern der pfändbare betrag für alleinstehende ohne unterhaltspflicht abgezogen.

das ist es, womit ich nicht klarkomme.

was ist denn nun geltendes recht, ZBO, BGG oder was?

paragraphen heben sich gegenseitig auf und machen unmögliches möglich, letztendlich entscheidet die insolvenzverwalterin nach eigenwille, weil ihr meine nase nicht passt, denn sie könnte auch anders laut gesetz. ( der austausch diesbezüglich im rechtspflegerforum, wie man am besten paragraphen zu ungunsten des schuldners umgehen kann, lässt keine fragen offen )

und ich wollte keine ratschläge, wie ich hartzIV zum schuldentilgen aufstocken kann, denn daß es dafür nicht gedacht ist, ist wohl klar.

ich wollte möglichkeiten in erfahrung bringen, wie ich das insolvenzgericht davon überzeugen kann, daß ohne mein zutun oder meinen willen meine einkünfte als gesamteinkommen für drei menschen gelten und ich diesen monatlichen tilgungsbetrag nicht aufbringen kann?

oder wie überzeuge ich das jobcenter, daß ich nicht damit einverstanden bin, daß dieser betrag von meinen renten abgezogen wird, aber ich schließlich nichts dagegen tun kann und die schulden auch nicht vom jobcenter getragen werden sondern von meinen renten einbehalten?

meine einkünfte sind renten, die jetzt niedriger ausfallen, also muss hartzIV für meinen partner neu berechnet werden, da meine einkünfte nicht mehr in voller höhe berechnet werden können.

verstehst du irgendwie, worauf ich hinauswill?

alles hebt sich gegenseitig auf, so daß am ende nicht nur ich, sondern wir drei darunter zu leiden haben, daß von amts wegen keine einheitliche regelung zu erkennen ist.

also nichts für ungut, aber deine antwort war nicht sehr hilfreich.

l.g. mamschgerl

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Gaenseliesel  03.11.2016, 18:59
@mamschgerl

puh, sorry......... ist echt eine katastrophale Lage in der ihr steckt.  :-(

lies mal hier:

http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/privatinsolvenz-tipps/

Fazit,  die Insolvenzverwalterin handelt nicht gerade im Interesse des Schuldners ! Dazu lies auch Punkt 10 ! 

bzw. besorgt euch schnellstens !! einen Beratungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung bei einem RA. 

Von irgend etwas müsst ihr schließlich leben !!! Ich wünsche dir/euch ganz viel Glück !

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