Zwischen Hartz 4, Privatinsolvenz und Erbschaft "zerrieben" - Ist Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung möglich?

4 Antworten

Michael565 
Fragesteller
 13.11.2018, 03:06

Danke für die Links. Erbe ausschlagen war wegen zu befürchtenden Nachteilen von beiden Seiten keine Option für mich, die Frist ist auch schon verstrichen. Der 2. Link bestätigt mir, dass mich die Sache bereits jetzt über alle Maaßen stresst und überfordert. Das kann nicht gesund sein. Reagieren kann, bzw. werde ich dann eh erst, wenn entsprechende Bescheid vom Amt ergangen ist.

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Bevor Du Dich mit einer Strafanzeige lächerlich machst, solltest Du Dich erstmal richtig informieren.

Die Erbschaft wäre mit 30 % Steuer belastet, aber nur der Betrag, der 20.000,- Euro übersteigt. Also bleiben die vollen 20.000,-, Das ändert zwar nichts am Problem, aber es ist eben so.

Du kannst weder den Sozialminister, noch den Richter, oder den Mitarbeiter des Jobcenters anzeigen, oder besser, Du kannst die natürlich anzeigen, aber das läuft ins Leere.

Der Richter hat nach geltendem Recht geurteilt, der Mitarbeiter des Jobcenters entscheidet nach seinen Vorschriften und der Sozialminister hat sich vermutlich mit dem speziellen Problem noch nie befasst.

Ich habe mir die Urteile mal angesehen und denke, dass es hier eine böse Lücke gibt, denn natürlich ist die Gegenseitige Wirkung fatal.

Was mich wundert ist, dass es anscheinend noch nie vor den Petitionsausschuss gebracht wurde, denn das ist die richtige Instanz dafür.

Nach diesem, chn von @Andri zitierten Urteil;

https://www.hsc-ol.de/erbschaft-in-der-insolvenz-und-arbeitslosengeld-ii-beruecksichtigungsfaehigkeit-einer-erbschaft-im-spannungsverhaeltnis-zwischen-leistungsbezug-und-insolvenzverfahren/

kannst Du ausschlagen, was wohl die beste Lösung wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Michael565 
Fragesteller
 13.11.2018, 03:15

Danke für die Antwort. Erbe ausschlagen hat sich, wie gesagt, erledigt. Stimmt das mit Null-Steuer (dann wird das Problem noch größer)? Ich war nicht verwandt mit dem Verstorbenen.

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Andri123  13.11.2018, 08:56
@Michael565

Das ändert durchaus etwas am Sachverhalt. Es gibt nämlich gar keine Anrechnung über 12 Monate, sondern einmaliges Einkommen muss in bestimmten Fällen auf 6 Monate verteilt angerechnet werden. Bei einer Erbschaft von 20.000,- entfällt der ALG-Anspruch schlichtweg. Selbst wenn ich nur 10.000,- durch 6 Monate teile.

Somit muss der Fragesteller also eine Zeit lang von der Erbschaft leben und sich für ca. 180,-€ freiwillig KV versichern. Für den bezugslosen Zeitraum hat das jobcenter m.E. keine Vorschriften über den Verbrauch zu machen. Beim Weiterbewilligungsantrag später kann allenfalls nach mutwilliger Verarmung recherchiert werden, und das dürfte bei Zahlung an den Insolvenzverwalter nicht der Fall sein.

Das ist jedenfalls ein ganz anderes Thema, in den beiden Urteilen ging es jeweils um fortlaufenden Bezug trotz Erbschaft.

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wfwbinder  13.11.2018, 08:57
@Michael565

Natürlich stimmt das, dass es keine Erbschaftsteuer kostet. Der Freibetrag ist auch unter Fremden 20.000,-.

Es hilft nurmit dem Treuhänder zu verhandeln, dass er sich mit 10.000,- zufrieden gibt. Dann für einige Monate beim Jobcenter abmelden udn wenn das Geld verbraucht ist, neu beantragen.

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ja so ist das halt wenn man Dinge händeln muss von dehnen man nicht mal ansatzweise was versteht.

Eine Fehleinschätzung die mir sofort auffällt:

"Der Einfachheit halber rechne ich 50 Prozent Steuer, verbleiben 10.000."

Völlig falsch. Es fallen keine Steuern an, soweit Du in den nächsten 10 jahren nix erbst. Das Existenzminumum, das ja seit einigen Jahren steuerfrei ist liegt derzeit bei 9000€ und die Freibeträge bei Erbschaften kommen hinzu.

"Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wird mir das Jobcenter die 10.000 Euro als Einkommen anrechnen (obwohl nur noch die Hälfte davon vorhanden sein wird)"

wieso ist nur noch die Hälfte vorhanden? Was ist denn noch auf Deinem Konto?

Klar das von der Erbschaft die Hälfte also 10000 zu Befriedigung Deiner Gläubiger herangezogen werden. Das die Dir verbleibenden 10000€ vom Jobcenter als Dein Vermögen betrachtet werden ist doch klar. Du hättest also 833€ jeden Monat zur Verfügung und damit keinen Anspruch mehr auf Hartz4. Wo ist eigentlich Dein Problem? Ich erahne es, Du kannst davon nicht leben, weil?

Klar schlauer wäre es gewesen Du schlägst das Erbe aus. Dann geht für Dich alles so weiter wie gehabt. Wäre einfacher gewesen, kein Stress keine Ämter.

Und wer bitte sollte sich dann strafbar gemacht haben? Du weil Du verlangst vom Jobcenter alimentiert zu werden, trotz Bar-Vermögen? Nun der Versuch ist nicht strafbar.

Michael565 
Fragesteller
 13.11.2018, 16:51

Du hast mich auch nicht richtig verstanden, wenn du schreibst:

"Klar das von der Erbschaft die Hälfte also 10000 zu Befriedigung Deiner Gläubiger herangezogen werden. Das die Dir verbleibenden 10000€ vom Jobcenter als Dein Vermögen betrachtet werden ist doch klar."

Ja, natürlich ist das klar und dagegen ist auch gar nichts einzuwenden. Durch das in meiner Eingangsfrage in der Verlinkung angesprochene Urteil war aber zu befürchten, dass zu dem "verbleibenden Rest" auch der an den Treuhänder abzuführende Betrag (eben die Hälfte der Erbschaft) vom Jobcenter fiktiv dazu gerechnet werden würde. Das hätte zu einer Kürzung der ALG 2 Leistungen in Höhe der gesamten Erbschaft führen können, die ich eben NICHT durch den Verbrauch des tatsächlich nur noch zur Hälfte verbleibenden Erbvermögens hätte auffangen können.

In meiner (durch den Steuer-Irrtum und andere Erkenntnisse) in diesem Fall nun nicht mehr relevanten Annahme blieben also nicht 833 Euro/Monat zum Leben, sondern lediglich die Hälfte. Das wollte ich klarstellen für den Fall, dass jemand meint, 833 wären mir nicht gut genug.

Durch die Höhe der nicht steuerbelasteten Erbschaft werde ich nun für einen begrenzten Zeitraum nicht mehr hilfebedürftig sein und somit aus dem ALG 2 Bezug herausfallen. Die Problematik dieser, wie ich finde, unbefriedigenden Gesetzeslage bleibt aber bestehen und wird dem einen oder anderen Leistungsbezieher sicherlich noch auf die Füße fallen.

Ich danke allen für die Beiträge, denn diese kleine Diskussion hat mir in sehr kurzer Zeit Klarheit gebracht und mir damit sehr weitergeholfen, so dass mein Ruhepuls inzwischen wieder im normalen Bereich pendelt. Danke.

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hildefeuer  13.11.2018, 17:30
@Michael565

Du kannst nicht rechnen. Von 20k gehen die Hälfte weg an Gläubiger. Rest ist Deins. 10k geteilt durch 12 Monate ergibt 833€. Du kannst also ca. 1 Jahr davon leben. Melden must Du erst, wenn Geld da ist auf Konto.

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Als alleinstehender Zausel kann man sich auch eine billigere Wohnung suchen. Viele Studenten müssen von weniger leben und wohnen als von 833 EUR/mtl.

Michael565 
Fragesteller
 13.11.2018, 02:54

Wer liest, ist im Vorteil. Ich rede nicht von 833, sondern von 420 Euro. Du legst 10.000 für 12 Monate zu Grunde (das wird das "Amt" nach der Rechtsprechung vermutlich auch machen), es sind aber nur 5000, weil der Insolvenzverwalter die anderen 5000 beansprucht! Geteilt durch 12, davon 307 Miete ab und Strom 46 Euro hatte ich noch vergessen. Da ist dann Schluss mit lustig, aus die Maus.

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hildefeuer  13.11.2018, 17:33
@Michael565

Rechnen sollte man auch können. 20k -50%=10k / 12 Monate ergeben 833€.

Wie man da auf 5000 kommt erschließt sich mir nicht. Wer das nicht überschlagen kann, sollte es einfach abwarten und sehne wieviel Geld auf dem Konto sind. Die Bank kann rechnen.

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