Wird Pflegegeld zu Pflege eines Enkelkindes auf die Witwenrente als Einkommen angerechnet?

2 Antworten

Nein, es wird nicht angerechnet. Du hast einen Freibetrag von 748 € und erst von dem was darüber liegt werden 40% angerechnet.

Auf die Witwenrente wird nur dasjenige Einkommen bzw. solche Einkommensbestandteile angerechnet, die in §§ 18a SGB IV defiiniert sind. Pflegegeld nach § 37 SGB XI, § 64 SGB XII oder § 44 SGB VII ist dort nicht erwähnt, es wirkt sich also nicht auf die Witwenrente aus.