Tochter hat Ausbildung verloren, wer zahlt Unterhalt?

1 Antwort

Ihr seid nur unterhaltspflichtig, solange eure Tochter eine Ausbildung macht. Davon ist auch wiederum abhängig, ob ihr für eure Tochter weiterhin Kindergeld beziehen könnt bzw. sie über euch krankenversichert ist.

Ansonsten empfehle ich , dass sie sich auf jeden Fall arbeits- bzw. ausbildungsplatzsuchend meldet.

Unterhalt schuldet ihr auch nur, wenn ein Anspruch angemeldet wird. Tut eure Tochter das?

Unterhaltspflicht heißt nicht, dass ihr für die Schulden eurer Tochter aufkommt. Sie ist volljährig, damit muss sie selber klarkommen. Ihr habt schon viel gemacht, z.B. die Bürgschaft übernommen.

Ich war letzte Woche mit ihr auf dem Arbeitsamt. Sie bekäme wohl Arbeitslosengeld, weil sie vor der Ausbildung 1 Jahr Teilzeit gearbeitet hat. Allerdings wird hier geprüft, ob sie wirklich welches bekommt, da sie ja im Moment in die Tagesklinik soll und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Auf dem AA meinte man dann, sie bekäme evtl. Hartz IV. Aber da sagte man dann, dass wir alle als Bedarfsgemeinschaft zählen und ich und mein Mann (nicht der Vater von der Tochter) geprüft würden, ob wir unterhaltsfähig wären. Insofern meldet sie den Unterhaltsanspruch zwar nicht an, aber die Jobbörse geht davon aus, dass wir unterhaltspflichtig sind. In dem Moment, wo sie bei uns einzieht, unterhalten wir sie ja quasi in Form von Essen, Strom, Wasser etc. und Kleidung.

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