Schlösser austauschen vom Sohn erlaubt?
Erbengemeinschaft, Sohn wohnt im Haus mit seiner Familie in der oberen Wohnung. Die nutzen aber das ganze Haus( Keller Sportraum ,meine Waschmaschine und den Trockner, ein leerstehenden Raum in dem Sie einen großen Schrank usw. stehen haben.den Raum stelle ich gerne zur Verfügung) und einiges mehr.
Dazu das komplette Grundstück
Tochter wohnt woanders,kommt ab und zu und ich nur sporadisch dort,ca.alle drei Wochen an Wochenende, was aber mit meiner Arbeitsstelle zu tun hat und mit meinen neuen Freund.
Nun hat er die Schlösser von der Garage ausgetauscht.
Darf er das einfach so?
Danke schon mal
1 Antwort
Nein, darf er nicht einfach so. Als Erbengemeinschaft könnt ihr nur gemeinsam über die Immobilie bestimmen. Ausser, die Garage ist genau seinem Anteil zugeordnet. Weiterhin hätte er für den über seinen Anteil hinausgehende Nutzung an euch eine "Miete' zu zahlen. Wie hab ihr das bisher geregelt? Auch mit den Nebenkosten der Immobilie? Eine solche Erbengemeinschaft löst man meiner Meinung nach zeitnah auf, so wie du es schon jetzt beschreibst, gibt es nur noch mehr Ärger.