Schlösser austauschen vom Sohn erlaubt?

1 Antwort

Nein, darf er nicht einfach so. Als Erbengemeinschaft könnt ihr nur gemeinsam über die Immobilie bestimmen. Ausser, die Garage ist genau seinem Anteil zugeordnet. Weiterhin hätte er für den über seinen Anteil hinausgehende Nutzung an euch eine "Miete' zu zahlen. Wie hab ihr das bisher geregelt? Auch mit den Nebenkosten der Immobilie? Eine solche Erbengemeinschaft löst man meiner Meinung nach zeitnah auf, so wie du es schon jetzt beschreibst, gibt es nur noch mehr Ärger.

Ok danke für die Info

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