Haftpflichtschaden - ist eine Quittung nötig?

4 Antworten

Wie sind hier die Aussichten darauf dass die Versicherung den Schaden übernimmt?

Gehe mal davon aus, dass der Schaden durch einen Sachverständigen rekonstruiert wird. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Angaben stimmen, bekommst Du den Zeitwert des Handys, der mit Sicherheit unter dem liegt, was Du erwartest, denn nichts altert schneller als ein solches Teil.

Oder Du musst eine Reparatur nachweisen und kannst Die Rechnung der Versicherung einreichen.

Wenn der Geschädigte anderweitig Eigentum nachweisen kann und der Zeitwert ermittelbar ist, braucht es keine Quittung.

Wenn das handy ausgeliehen wurde, nicht mal ein Schadensmeldung - der würde auch mit Quittung nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich zusatzversichert.

G imager761

Es ist keine Rechnung erforderlich. Allerdings muß man irgendeinen anderen Nachweis erbingen können, dass man das Teil jemals besessen hat.

Hallo,

Die Haftpflicht darf eine Schadensersatzforderung nicht grundsätzlich ablehnen, wenn keine Rechnung vorliegt.

Um den Wert einer Sache zu belegen, können im Zweifelsfall auch alte Kontoauszüge oder Zahlungsbelege vorgelegt werden. Hilfreich ist möglicherweise auch ein aktueller Kostenvoranschlag.

Quelle: http://www.finanzen.de/haftpflichtversicherung/leistungsumfang

K.