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paxtopilot

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Haftet man als Grundstücksbesitzer für Schäden, die durch die eigenen Bäume entstehen?

Ich war gestern spazieren und habe an einem Gartenzaun ein Schild gesehen, dass Autofahrer auf eigene Gefahr parken und dass der Besitzer des Grundstückes nicht für Schäden aufkommt, die durch herabfallende Äste oder Baumfrüchte entstehen. Ich habe auch Bäume an der Straße stehen. Braucht man ein solches Schild? Eigentlich dachte ich, es versteht sich von selbst, dass von Bäumen auch etwas herunter fallen kann.

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Antwort
von paxtopilot

Leider ist das nicht richtig. Z.B. bei herabfallenden Kastanien oder Eicheln haftet der Baumbsitzer nicht.

Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss wissen, dass dies ein Risiko bedeutet. Für Schäden durch herab fallende Früchte ist der Kfz-Halter darum selbst zuständig. Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09)

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