Haben kinder, nicht verheiratet, sie studiert?

2 Antworten

Das gliedert sich in zwei Bereiche.

Die Ausbildungskosten kannst Du steuerlich nicht geltend machen,wobei man sagen muss, in eurer Situation wäre eine Heirat finanziell wirklich attraktiv.

Die Studienkosten kann Deine Freundin als Werbungskosten geltend machen, wenn es eine Zweitausbildung ist. Damit kann sie sich einen Verlustvortrag für folgende Jahre aufbauen.

Du kannst § 33 a EStG nutzen. Der Grundfreibetrag (10908,- Euro) zuzüglich der Krankenversicherungsbeiträge abzüglich ihrer eigenen Einkünfte abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

https://www.vlh.de/familie-leben/scheidung/kindesunterhalt-wichtige-fakten-und-steuervorteile.html

Da kannst den der Kindsmutter gesetzlich geschuldeten Unterhalt bis zu Betrag X steuerlich geltend machen.

orgel  09.05.2023, 22:48
Beim Kindesunterhalt gibt es allerdings eine wichtige Voraussetzung für diesen Steuervorteil: Weder Sie noch Ihr/e Ex-Partner/in bekommen Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für Ihr Kind. Sobald Sie diese staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen, entfällt der Steuervorteil. In der Regel kommt ein Abzug der Kosten also nur bei einem volljährigen Kind in Betracht, für das es kein Kindergeld mehr gibt.
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wilees  09.05.2023, 22:51
@orgel

Dieser Passus lässt sich auch auf eine Lebensgefährtin anwenden - denn dieser schuldet FS Unrterhalt.

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orgel  09.05.2023, 23:01
@wilees

Aber die Lebensgefährtin oder der FS erhalten doch bestimmt Kindergeld und zumindest den hälftigen Kinder-Freibetrag bzw. einen ganzen bei zwei Kindern dürfte FS auch in Anspruch nehmen. Damit dann auch nichts absetzbar, oder verstehe ich da jetzt was falsch?

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wilees  09.05.2023, 23:14
@orgel

Es geht hier nicht um Kindesunterhalt, sondern um den Unterhalt für die Kindsmutter - und dieser kann bis Betrag X steuermindernd angesetzt werden.

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orgel  09.05.2023, 23:37
@wilees

Ok… Der von dir angegebene Link hat aber mit dem Kindesunterhalt zu tun, und so habe ich die Frage auch verstanden, von den Kosten für das Studium jetzt mal abgesehen. kindesunterhalt-wichtige-fakten-und-steuervorteile.html Ist man denn der Kindesmutter, mit der man im gemeinsamen Haushalt lebt, dazu noch mit den gemeinsamen Kindern, die offensichtlich auch Elterngeld und wahrscheinlich auch das Kindergeld bezieht, zu Unterhalt verpflichtet, den man dann tatsächlich steuerlich geltend machen kann?

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Eifelia  10.05.2023, 07:51
@orgel

Ein Stichwort ist Betreuungsunterhalt.

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wilees  10.05.2023, 08:04
@orgel

Siehe z.B. Beziehungen bei denen einer der Partner durch ein Zusammenleben "den Anspruch auf Leistungen nach SGB II verliert" - auch da kann der zahlende Partner Unterhalt absetzen.

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