Haben kinder, nicht verheiratet, sie studiert?
Hallo, meine Lebenspartnerin und ich Wohnen zusammen, haben 2 kleine Kinder zusammen. Sie ist gerade in Elternzeit und bekommt Elterngeld und hat einen online Master in BWL begonnen(ca. 10k), die ich zahle. Kann ich die Unterhaltungskosten und die Kosten des Masters abziehen? Vielen Dank
2 Antworten
Das gliedert sich in zwei Bereiche.
Die Ausbildungskosten kannst Du steuerlich nicht geltend machen,wobei man sagen muss, in eurer Situation wäre eine Heirat finanziell wirklich attraktiv.
Die Studienkosten kann Deine Freundin als Werbungskosten geltend machen, wenn es eine Zweitausbildung ist. Damit kann sie sich einen Verlustvortrag für folgende Jahre aufbauen.
Du kannst § 33 a EStG nutzen. Der Grundfreibetrag (10908,- Euro) zuzüglich der Krankenversicherungsbeiträge abzüglich ihrer eigenen Einkünfte abziehen.
https://www.vlh.de/familie-leben/scheidung/kindesunterhalt-wichtige-fakten-und-steuervorteile.html
Da kannst den der Kindsmutter gesetzlich geschuldeten Unterhalt bis zu Betrag X steuerlich geltend machen.
Ok… Der von dir angegebene Link hat aber mit dem Kindesunterhalt zu tun, und so habe ich die Frage auch verstanden, von den Kosten für das Studium jetzt mal abgesehen. kindesunterhalt-wichtige-fakten-und-steuervorteile.html Ist man denn der Kindesmutter, mit der man im gemeinsamen Haushalt lebt, dazu noch mit den gemeinsamen Kindern, die offensichtlich auch Elterngeld und wahrscheinlich auch das Kindergeld bezieht, zu Unterhalt verpflichtet, den man dann tatsächlich steuerlich geltend machen kann?