Wie ist es beim berufsbegleitenden Studium mit den Werbungskosten für Außentermine (In- und Ausland)?

2 Antworten

1) Ja natürlich kann die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden.

2) Wenn die Studienwoche zum Masterstudium gehört, ist sie doch völlig unzweifelhaft Bestandteil der Fortbildung. Ob Du die Übernachtungspauschale ansetzt oder (falls vorhanden) höhere Hotelrechnungen zum Ansatz bringst ist Deine Sache - egal ob im Inland oder Ausland.