Kleinunternehmer: Einnahmen aus Online Seminar an Schweizer Universität?

1 Antwort

Du schreibst die Rechnung ganz normal.

Bei Leistungszeitraum: die Seminartage und Leistungsort § Abs. § 3 a, Abs. 2

UStG Schweiz (bzw. den Ort wo die Universität in der Schweiz ist).

Die Umsatzsteuer lässt Du weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke! Frage aber: bei dem Online Seminar war ich selbst ja in Deutschland, ist dann der Leistungsort für die Lehrtätigkeit nicht auch in Deutschland und die Einnahme unterliegt der deutschen Umsatzsteuer ?

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