Gewerbeeinnahmen aus dem Jahr 2020 wurden 2023 ausgezahlt, für welches Jahr versteuern?
Folgendes Szenario:
Ich war im Jahr 2020 selbständig und hab dabei um die 64000 € erwirtschaftet.
Das Geld habe ich mir von der Firma bei der ich diese Einnahmen erwirtschaftet habe erst im Jahr 2023 auszahlen lassen, stammen tatsächlich aber aus dem Jahr 2020 in welchem ich auch die Werbeausgaben hatte um diesen Betrag einzunehmen.
Für welches Jahr muss ich den besagten Betrag jetzt versteuern?
Wäre super, falls sich da jemand auskennt.
2 Antworten
Das Geld habe ich mir von der Firma bei der ich diese Einnahmen erwirtschaftet habe erst im Jahr 2023 auszahlen lassen, stammen tatsächlich aber aus dem Jahr 2020 in welchem ich auch die Werbeausgaben hatte um diesen Betrag einzunehmen.
Du schreibst "auszahlen lassen." Hättest Du es auch in 2022 auszahlen lassen können, oder gar in 2021?
Die Frage der Versteuerung ist, "Wnan konntest Du verfügen? D gibt es höchstrichterliche Urteile zu.
Wie @Alarm67 richtig schreibt, gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip § 11 EStG, aber ein Betrag gilt als zugeflosse, wenn man darüber verfügen kann. Hättest Du also auch in 2021 sagen können "zahlt mich mal bitte aus" dann wäre in 2021 zu versteuern.
Deine Kosten sind in dem Jahr abzuziehen, in dem Du sie gezahlt hast. Hast Du in 2020 gezahlt, gehören sie in die Einkommensteuererklärung 2020.
Dann musst Du das auch in der Steuererklärung 2023 angeben!
Schon mal was vom Zuflussprinzip gehört? 😜😁😎
Ich hätte ebenso bereits 2020 darüber verfügen können. Somit wenn ich das richtig verstehe, muss ich diesen Betrag also 2020 mit in die Einkommensteuererklärung nehmen.
Vielen Dank für die sehr professionelle und informative Anwort!