Unentgeltliches Wohnrecht?

4 Antworten

Van Werde

Privatrechtliche Kosten und öffentl. Abgaben (Nebenkosten für Wasser, Müllabfuhr, Kosten für Beleuchtung und Beheizung der Räume, Haftpflichtversicherung) die dem Wohnungsberechtigten mit der Ausübung des Wohnungsrechts entstehen, muß dieser selbst tragen, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung vorliegt.

Wenn ihr grundbuchmäßig ein unentgeltliches Wohnrecht gewährt / eingetragen wurde - so muss sie auch keine Nebenkosten zahlen.

Also .... was steht wörtlich im Kauf- / Schenkungsvertrag zur Immobilie? Darauf kommt es an.

Was genau steht denn im Vertrag? Für gewöhnlich wird das genau geregelt.

Im Vertrag ist nur das unentgeltliche Wohnrecht aufgeführt. Das aber eigentlich nur das mietfreie wohnen bedeutet, wenn vertraglich nichts anderes festgelegt wurde. Also müsste sie alles an Nebenkosten tragen.

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@VanWerde666

Der Wortlaut der gesamten Regelung zum Wohnrecht wäre hilfreich.

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@Eifelia

Herr.... räumt hiermit den Eheleuten.... als Gesamtberechtigten gem. Paragraph 428 BGB auf deren Lebensdauer das folgende dauernde Recht ein.
Die Eheleute ... sind berechtigt sämtliche Räume des vorbezeichneten Wohnungseigentumsrechtes unter Ausschluss des Eigentümers unentgeltlich zum Wohnen zu nutzen und sich im und beim Anwesen frei aufzuhalten und zu bewegen. Die Ausübung des Wohnrechtes kann an Dritte nicht überlassen werden.
Weiterhin wird folgendes vereinbart:

Die Kosten für eventuell in der Wohnung anfallenden Schönheitsreparaturen sowie die Kosten der Ver- und Entsorgung tragen die Wohnungsberechtigten.

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Das ist die Ungenauigkeit der Notare in diesen Fällen.

Unentgeltliche Wohnrechte gibt es seit mehr als 100 Jahren.

Die Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw. hatten früher keine Bedeutung, also schrieb man nur "unentgeltlihes Wohnrecht."

Seit die Nebenkosten eine Art "zweite Miete" sind müsste man in den Vereinbarungen zum Wohnrecht aufführen:

".....erhält ein unentgeltliches Lebenslanges Wohnrecht an den Räumen ......... Die Nebenkosten wie Wasser, Strom, Müllabfuhr sind anteilig für die Räume zu entrichten."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das hilft mir für die Abrechnung vom letzen Jahr aber nicht weiter. Ich sehe nicht ein weiterhin alles für sie zu zahlen. Bisher hat sie 40€ pro Monat bezahlt.

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@VanWerde666

JA, das ist mir klar, aber mehr kann ich nicht helfen.

Das einzige, was man rechtlich gebrauchen könnte, wäre, dass sie ja die ganze 'Zeit über gezahlt hat. Gewohnheitsrecht.

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