Betriebsausgaben Selbständige für geringwertige Wirtschaftsgüter: Neues Handy nach 35 Monaten Nutzungsdauer des alten Handys?

3 Antworten

Natürlich, steht doch so im Gesetz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Natürlich.

Abschreibungsgrenze liegt doch bei 800 € je Gegenstand. Erst darüber musst du über mehrere Jahre Abschreiben

Wüsste nicht, was dagegen sprechen soll!!?!!