Gewerbeanmeldung?

1 Antwort

§ Monate ohne probleme. Wenn der Beginn noch länger zurück liegt, könnte es einBußgeld geben.

Aber wenn Du angemeldet hast, interessiert sich kein Mensch mehr dafür, wann Du wirklich angemeldet hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
HPotter 
Fragesteller
 25.05.2023, 15:30

Vielen Dank für deine Antwort. In welchem § kann ich das nachlesen ? Du hattest nämlich von einem § gesprochen. Ich wollte nämlich das Gewerbe ursprünglich dann erst anmelden wenn ich gewinne erzielt habe. Kannst du mir da eventuell eine Weiterempfehlung geben ob man lieber ein Gewerbe oder doch ein Kleingewerbe anmelden sollte, da zu Beginn höchstwahrscheinlich mein Gewinn / Umsatz nicht über der Grenze sein wird um buchhalterisch auch die einfache Einnahmenüberschussrechnung machen zu können. Ich freue mich über eine Antwort.

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wfwbinder  25.05.2023, 21:59
@HPotter

Das war ein Tippfehler, Umschalt 3 ist §.

Nein das ist ein Praxistipp aus dem Umgang mit Mandanten.

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Finanzblogger  09.06.2023, 09:28
@HPotter

er meinte sicher 3 Monate - das war bestimmt ein Tippfehler mit dem §. Bei der Gewerbe- und Finanzamt-Anmeldung geht es aber nicht darum, dass Du nur Gewinne angibst.

Deine Einnahmen und Ausgaben müssen protokolliert und angegeben werden - selbst wenn Du in der ersten Zeit Verlust erzielst. Das kann in der Gründungsphase ja oft gar nicht vermieden werden.

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