Hallo community,
ich bin Freiberufler (Rechtsform Einzelunternehmen (EÜR)) und möchte mir einen Gebrauchtwagen (Annahme: 4 Jahre alt, 90000 km für brutto 21420 €, Mwst. (3420 €) ausweisbar) kaufen, welcher dann dem Privatvermögen zugeordnet werden soll.
Annahme: 25000 km pro Jahr, private Nutzung 55%, betriebliche Nutzung 45%
Die Betriebsausgaben für die betriebliche Nutzung sollen nicht mit der 0,30 € Kilometerpauschale, sondern anhand der tatsächlich entstandenen Kosten je Kilometer geltend gemacht werden. Hierfür würde ich ein Fahrtenbuch führen und die laufenden Betriebskosten (Treibstoff, Reparaturen, Kfz-Steuer, Versicherung etc.) + Abschreibungen festhalten.
Gesamtkosten / Jahresgesamtkilometerlaufleistung = tatsächliche Kosten je km
Betriebsausgaben = tatsächliche Kosten je km x Kilometer der betrieblichen Nutzung
Fragen:
1) ist die oben beschriebene Vorgehensweise so korrekt?
2) Kann das Fahrzeug, da es bereits 4 Jahre alt ist, über 2 Jahre abgeschrieben werden, demzufolge also 10710 € pro Jahr?
3) geplant ist das Fahrzeug nach 12 -24 Monaten zu veräußern und wieder einen ähnlichen Gebrauchtwagen anzuschaffen. Kann durch dieses Vorgehen immer wieder erneut eine Abschreibung von plusminus 10000 € (je nach Anschaffungswert ) pro Jahr angesetzt werden? Da sich das Kfz im Privatvermögen befindet stellt der Verkaufserlös ja keine Betriebseinnahme dar.
4) kann bei dieser Vorgehensweise ggf. die Vorsteuer für den Fahrzeugkauf bzw. für die laufenden Betriebskosten geltend gemacht werden?
4.1) müsste dies dann anteilig analog zur betrieblichen Nutzung erfolgen?
4.2) wäre dies überhaupt sinnvoll?
Vielen Dank vorab.
Grüße amonitas