Gehalt zurückgezahlt, wo in Steuererklärung eintragen? (WISO Steuer-Sparbuch)
Guten Tag,
mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir Ende 2014 ein Gehalt zuviel überwiesen, das ich Anfang 2015 komplett, also Brutto, zurückgezahlt habe.
Nun möchte ich natürlich die Lohnsteuer zurück bekommen. Durch Internetrecherche weiß ich mittlerweile, dass ich, da ich das Gehalt erst dieses Jahr zurück überwiesen habe, die Rückzahlung erst in der Steuererklärung für das Jahr 2015 als negative Einnahme geltend machen kann und so mein zu versteuerndes Brutto-Gehalt für 2015 senkt.
Trotzdem würde ich jetzt gerne schon wissen, wo und wie genau ich diesen Sachverhalt in der Steuererklärung eintrage. Dazu habe ich nichts gefunden.
Ich verwende das "Prognose"-Feature des Programms WISO Steuer-Sparbuch 2015.
Danke für Eure Hilfe.
3 Antworten

mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir Ende 2014 ein Gehalt zuviel überwiesen, das ich Anfang 2015 komplett, also Brutto, zurückgezahlt habe.
Wieso hast Du Brutto zurück gezahlt, obwohl Du nur Netto bekommen hast?
Schließlich fehlt Dir ja auch der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung.
Prüfe, ob in Deiner Lohnsteuerbescheinigung der Betrag enthalten ist, oder nicht. Eventuell ist ja die Bescheinigung richtig und Du hast es gar nicht versteuert.

so wie ich aus der Frage entnehme, wurde zuviel Lohn gezahlt und davon natürlich auch Steuer und Sozialabgaben abgezogen. Jetzt hätte aber nur das zu viel gezahlte Nettogehalt zurück überwiesen werden müssen, denn der Arbeitgeber kann die zu viel bzw. fälschlich abgezogenen Steuern und Sozialabgaben selbst zurückholen, das wäre also nicht Ihre Sache gewesen. Sie haben ja nicht nur die Steuer zu viel gezahlt sondern in dem Fall auch die Sozialabgaben. Woher hatten Sie denn überhaupt den Bruttobetrag, hat es für die Doppelzahlung auch eine Abrechnung gegeben?
Besteht noch die Möglichkeit einer Korrespontenz mit altem Arbeitgeber, wenn ja muss dieser eine korrigierte Lohnabrechnung in 2015 machen.
Natürlich kann dann die 2.Lohnsteuerkarte unter Stkl. 1 abgerechnet werden, da es sich hier nicht um 2 parallele Arbeitsverhältnisse handelt.
Also es ist eindeutig Aufgabe des alten Arbeitgebers, diese angelegenheit zu korrigieren.

Du erhälst doch den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dort sollte dieser Buchungsvorgang jeweils für 2014 und 2015 aufgeführt sein.

wohl nicht, da Du dort ja nicht mehr beschäftigt bist in 2015.
Bankbelege aufheben für EST2015 mit einreichen und Bescheid genau prüfen in 2016.

Aber wie genau mit einreichen? Irgendwo muss ich es ja auch in den Formularen eintragen?
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Arbeitgeberwechsel genau zum Jahreswechsel stattgefunden hat. Bekomme ich dann für 2015 trotzdem noch eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, bei dem ich nur bis Ende 2014 beschäftigt war und eine vom aktuellen? Ich habe testweise mal zwei Lohnsteuerbescheinigungen ins Programm eingetragen. Es wird der Fehler ausgegeben, dass nicht zwei Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse I eingetragen werden können.