Ehemann angestellt - Ehefrau freiberuflich - Nachzahlung bei Steuererklärung?

5 Antworten

Ich dachte Freiberufler haben einen Steuerfreibetrag von 9.408€.

Nicht nur Freiberufler .... sondern alle Steuerzahler und wenn Deine Frau selbst gar keine Einkünfte erzielt, dann bezahlst Du als Ehemann bedingt durch die Splittingtabelle entsprechend diesem Freibetrag weniger Steuern.

Du kannst es ganz einfach überprüfen ..... in dem Du schaust, wieviel Lohnsteuer Du bezahlen müsstest , wenn Du nicht verheiratet wärest und Steuern als Einzelperson bezahlen müsstest.

Den Grundfreibetrag Deiner Ehefrau hast Du bei Deinem Lohnsteuerabzug bereits verbraten, weil Du bestimmt Lohnsteuerklasse 3 hast.

Lasse man Dein Gehalt hier:

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2020/eingabeformbl2020.xhtml

mal mit Steuerklasse 3, dann mit 4 berechnen.

Der Unterschied beruht auf den Auswirkungen der Freibeträge Deiner Frau, die bei Dir im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Wäre Deine Lohnsteuerklasse die IV (die I ist dieser gleich), würde trotz der Einkünfte Deiner Frau aus der Selbständigkeit, Geld zurück kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast wahrscheinlich die Steuerklasse 3? Damit hast du beim Lohnsteuerabzug bereits den doppelten Grundfreibetrag, den deiner Frau also auch, mit verbraucht. Damit ist das plausibel. Es ist jetzt halt die Steuer auf ihren Gewinn noch zu zahlen.

Ja genau. Steuerklasse 3. Hatte nur gedacht, dass wenn sie unter dem Steuerfreibetrag bleibt, ihr Freiberufler-Einkommen keine Auswirkung auf die gesamte Steuerlast hat. Naja, falsch gedacht.

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Von Experte wfwbinder bestätigt

Waren die Daten der Frau vorher nicht eingegeben gewesen?

Bis zum Zeitpunkt wo ich die Daten meiner Frau noch nicht eingetragen hatte, errechnete das Programm eine Nachzahlung von 150€.

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@603015

Unter Einbeziehung der Existenz der Frau? Also war ihr Freibetrag schon erfasst?

Wahrscheinlich ja, sonst wäre bei Steuerklasse 3 die Nachzahlung höher.

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Eure beider Einkünfte werden aber addiert!!

Sowas habe ich mir schon gedacht. Dadurch, dass das Einkommen meiner Frau zu meinem addiert wird, erhöht sich automatisch die Steuerlast, richtig?

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