Für Kind gebürgt, jetzt reicht die Rente nicht aus, was tun?

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Die Rente Deiner Schwester ist wie schon geschrieben nicht pfändbar. Daß muß Deine Schwester ihrer Bank in rechtlich einwandfreier Form mitteilen.
Sie sollte sofort zum Anwalt gehen. Dieser leitet alles ein, und prüft außerdem, ob die Bürgschaft sittenwidrig war. Evtl. kommt Deine Schwester dann aus der Sache ganz raus. Holen kann die Bank bei ihr zwar sowieso nichts, aber ihr erheblich Ärger machen (Konto Kündigen, Schufa- Eintrag etc.).

ja,mit den bürgen ist es eine schlimme sache, denn die bank hätte diesen kredit nicht vergeben dürfen, denn bürgen müssen schon ein gewisses einkommen haben, aber keine angst,es passiert ihnen nichts, es seih denn, sie hätten irgend wo ein grundstück. dann würde alles anderst aussehen. noch besser ist, wenn die bank auf die idee kommen, ein pfändungsbeschluss loszulassen, gegenüber dem gerichtsvollzieher, der erst einmal bei ihnen klingeln würde, eidesstattlich erklären, daß sie nicht zahlungsfähig sind. das wird dann nochmals beim gerichtsvollzieher protokolarisch fetgehalten und sie unterschreiben.und dann kommt das ganze zum A-gericht, dann kann es möglich sein, die bank bleibt auf den schaden sitzen. so ähnlich ist es bei der privaten insolvenz

Deine Schwester hat keine Einkünfte im pfädbarn Bereich. Also braucht sie nciht zu zahlen.

Sie soll der Bank das mitteilen. Wenn die Bank versucht zu vollstrecken, wird sie Ärger mit dem Richter beommen. Man darf keine Bürgschaft von einer Person annehmen, die keine ausreichenden Einkünfte hat.

Deiner Schwester kann nichts passieren.