Auf jedenfall erst mal die Bank aufsuchen, aber es wird schwer sein, dieses Geld zurück zu bekmmen. Wenn ja, dann kostet es Gebühren. Besser ist es, man gibt den Rechnungsleger eine Vollmacht zum Einzug des Betrages. Sollte der Betrag nicht gleich der Rechnung übereinstimmen, können Sie dieses Geld zurückholen und eine erneute Überweisung durchführen. Mir ist es auch schon passiert, ich hatte Glück, die Bank hat mir mein Geld zurück geholt und auf mein Konto gutgeschrieben

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zunächst müßten sie bei dem für sie zuständigen versorgungsamt, ein schwerbeschädigtenausweis,beantragen. hierbei werden von den behandelten ärzten gutachten angefordert. Sollte eine Schwerbeschägikeit von 50% vorliegen, können sie bei der rentenstelle ihre rente beantragen. sie können dann bereits mit 60 jahren in rente gehen, dabei müssen sie mit einem abzug rechnen. um eine erwerbsminderungsrente durchbekommen zu können, müssen sie schon den kopf unter dem arm tragen, denn ich habe seid 2004 einen antrag laufen, aber er wurde immer abgelehnt, was nun zur entscheidung beim landeszozialgericht anhängig ist. aber ohne einen anwalt sind sie machtlos viel glück beringer211

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Finde ich nicht richtig

ob ein mitarbeiter des ordnungsamtes verstehen kann, was blind bedeutet, ein fall für den " eulenspiegel " ehmalige satirezeitung der DDR, aber noch besser in der Sendung- so lacht NRW -so was habe ich noch nie gehöhrt, aber in deutschland ist alles möglich, geben sie ihrem hund kehrschaufel und handfeger, mal sehen, was der für augen macht, das ergebnis können sie dem mitarbeiter, der ihnen dieses mitgteleilt hat, übereichen. es kann nur der sich lächerlich machen, der nicht sein kopf einschaltet

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wenn sie glauben, ihr bescheid stimmt nicht, können sie sofort gegen den bescheid widerspruch einlegen . auf ihren bescheid steht die widerspruchsbelehrung.sie werden dann von einr übergeordneten behörde angeschrieben, wo sie noch einmal alle unterlagen einreichen müssen. sollte dieses amt auf das gleiche ergebnis kommen, bleibt ihnen nur ein anwalt, ob das sich lohnt ist zu hinterfragen. trotzdem, viel erfolg

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Auf jedenfall kann man die Einzugsberechtigung zurück ziehen, um weitere fehlerhafte Abbuchungen zu vermeiden. Die Versicherungen z.B., sehen es nicht gerne, bzw, eine eigene Überweisung, sie behaupten, es gehe buchungstechnisch nict, ist blödsinn. Bei uns hatten sie schon mehrfach, die Versicherungsgebühren doppelt in einen Monat abgezogen, und sie glaubten, es währe richtig, aber am Monatsende fehlt das Geld. Also, kurzum, wir haben jetzt ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet und siehe da, jetzt kommt keine auf die Idee, etwas dagegen zu haben

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wir bezahlen 210,oo € jeden monat betriebskosten voraus. wir haben erst gedacht, das kann doch nicht wahr sein, aber es ist doch richtig, denn bei den ständigen erhöhungen von ernergie usw. kommt es schon vor, daß die betriebskosten eine zweite miete wird. es ist trotzdem zu empfehlen, ihre abrechnung überprüfen zu lassen mitunter sind die sogenannten versteckten beträge mit vorhanden, wo vermieter versuchen, die kosten, die sie selber tragen müssen, auf die Mieter umlegen. also aufgepasst. deshalb empfiehlt es sich, den deutschen mieterbund beizutreten, denn dort wird ihnen geholfen. sie haben auch die möglichkeiten, rechtsanwälte für mietrecht einzuschalten. hoffe, mit meinen erfahrungen ihnen ein wenig geholfe zu haben

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ihr einkommenist so gering, daß eine steuerklärung kein sinn macht. da sie , wie jeder von der Steuererklärung, ein werbungskostenbetrag angerehnet bekommt, sind fahrtkosten mit eingeschlossen.für diese benötigen sie auch kein nachweis. interesant wird es, wenn sie über ein besseres einkommen verfügen, dann würde es sich schon lohnen. wie gesagt,aber besser ist es, ohne ein schlechtes gewissen zu haben, beim finanzamt nachzufragen, aber jedes jahr bekommt man ein steuerkarte zugeschickt und dabei ist der ratgeber steuererklärung dabei

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sie können geld sparen, in dem sie zu schuldnerberatungsstellen der AWO, bei den Argen gibt es Personen, die Ihnen helfen können. wir sind rentner, haben leider schulden machen müssen, aber durch zinsen und umschulden, ist ein enormer schuldenberg angestiegen. Sollten sie einen Pfändungsbscheid, erwirkt durch Versandhäuser usw., bekommen, dann werden sie nicht nervös. diese bescheide nehmen sie mit zur AWO, was sie aber benötigen, ist ein beratungsschein vom arbeitsamt, denn dort werden die gebühren für sie bezahlt. und sollten sie Briefe von Inkasso büros bekommen, nicht nervös werden, wenn sie eine private insolvenz anstreben,dann werden nur die gläubiger angeschrieben und nicht die inkassounternehmen. und sollten sie nicht im brufleben mehr sthen, helfen ihnen die sozialämter der städte und kreise. ich gehe bzw. gehen mit einem ruhigen gewissen in die insolvenz.sie bekommen dann einen einen insolvenzverwalter, der ihre vermögen betreut, aber das geld, was sie zum leben brauchen, bleibt ihen erhalteen. was sie nicht machen dürfen, irgendwo geheime schulden zu machen, dann würde alles umsonnst gewesen sein.

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also, wir haben selber eine behinderte tochter, sie hat die pflegestufe 2, aber umbauten im bad müssen vom hauseigentümer genehmigt werden, denn, sollten sie mal ausziehen, müßten sie den original zustand wieder herstellen. eine behinderten toilette wurde uns nicht genehmigt, sondern wir haben einen toilettenaufsatz durch die pflegekasse erhalten, auch eine glaswand auf dem balkon, sowie ein pflegebett. aber, wie gesagt, die pflegekasse tritt erst dann, wenn sie den antrag auf einer pflegestufe gestellt haben und der med.dienst bei ihnen zu hause war, um den behinderten zu begutachten. dabei sollte man im vorfeld ein pflegetagebuch führen,erhältlich bei ihrer krankenkasse. sollte der antrag abgelehnt werden, widerspruch einlegen. dieser hat nur erfolg, wenn der behinderte nicht mehr in der lage ist, z.b sich zu waschen, toilette aufsuchen, kämmen usw. das pflegegeld wird nicht ständig gezahlt, denn es werden im schnitt aller 2 jahre eine neufeststellung durchgeführt, es könnte ja sein, die pflegeperson kann einigers wieder alleine. wichtig ist, sich gut auf den besuch des medizinischen dienstes vorzubreiten, denn einmal sich verhaspelt, kann schonen bedeuten, guten tag und auf wiedersehen, also schwerbeschädigte bekommen nicht automatisch leistungen der pflegekasse, aber einen weiteren fragenkatalog beantwortet ihr betreuer der krankenkasse

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also, wenn sie alleine wohnen ,steht ihnn auf jedenfall ein wohn, ein schlafzimmer, bad und küche zu. bei uns im haus sind solche wohnungen und sind 45 quatratmeter groß, sollte ihr sohn nur am wochenende kommen und woanderst gemeldet sein, so müssen sie in den sauren apfel beißen und ihm sein schlafzimmer zur verfügung stellen und sie auf dem sofa ihr nachtdomizil einrichten. aber mit antrag wird ihnen auf der arge, diese frage beantworten

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man ratet eigentlich niemanden den weg per brief durchzuführten. sie währen natürlich auf sicherer seite, wenn sie den brief per einschreieben mit rückschein aufgeben, man sollte aber abwegen, ob es sich lohnt, die gebühren zu entrichen, aber bei einer überweisung muss man bis zu 3 arbeitstage rechnen, das ist natürlich sicherer. aber mit einen normalen brief auf keinen fall,wie oft sind briefe abhanden gekommen, das haben wir shon selber durchgemacht

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ja, mann sollte schon eine hundehaftpflicht versicherung haben, denn die eigene haftpflicht kommt nicht für schäden an dritte auf. also, wir haben eine haftpflichtversicherung und zahlen alle 2 monate ein betrag von 23, 00 euro und wir haben zusätzlich noch eine krankenversicherung für unseren hund und nach einer wartezeit werden alle med. kosten übernommen, also auch für op., die medizinisch notwendig sind und jedes jahr die pflichtimpfungen. stellen sie sich mal vor, ihr hund reißt sich von der leine und rennt über die straße und ein auto oder andere fahrzeuge erleiden einen unfall, die nachfolgende kosten werden von der haftpflicht übernommen, also sollte man sich schon dafür einsetzen und alles für asein hund tun

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das müßten sie ihrer versicherung fragen, aber die reitställe, können ihnen auch auskunft geben, bevor die kinder die erste reitstunde absolvieren.wie gesagt, sie können ihren versicherungmann oder frau, nach hause einladen, aber aufpassen, mitunter versucht man, die versicherung noch auf zu päppen, also heißt, sie wollen doch nur ihr geld

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sie erhalten vom finanzamt die steuerunterlagen. dort ist auch ein ratgeber zur ausfüllung der erklärung. aber was ich von mir noch einfällt, sind versicherungsunterlagen, wie lebensversicherung, haftpflichtversicherungen, alle bescheinigungen für steuerpflichtige einnahmen. was auf jeden fall schon von der gesamteinahmen summe, abgezogen wird, sind werbunskosten, das war zu DM zeiten 2000 DM, sowie ihre fahrtkosten mit pkw von der arbeitstelle zur wohnung u. zurück. ob arztkosten ersetzt werden kommt drauf an, wenn es sogenannte igel- leistungen sind, dann nicht.ich bin leider ein kranker rentner, die rente liegt unter den pfändbaren einkommen, also auch keine steuerschuld.hoffentlich packken sie es

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bitte wenden sie sich direkt an die familienkasse in einem persönlichen gespräch,sollte sie glauben, könnten sie einen rechtsanwalt aufsuchen, der beim sozialgericht klage erheben kann. sie brauchen keine gerichtskosten bezahlen, denn es würde in ihrem fall, wenn sie kein übermäßiges einkommen haben, vom geriht übernommen. sie erhalten dann vom gericht immer in abständen ein nachweis des einkommen

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ich besitze auch ein rentenausweis, der bringt auch keine vergünstigungen. im bus muß ich den vollen fahrpreis bezahlen-28,60 euro im monat, noch vor ein paar jahren bekamen rentner noch die vergünstigung mit dem preis einer schülerkarte, aber seid es den verbund gibt, wurden die ermäßigungen abgeschaft. selbst ein kleiner hund bezahlt 1,70 euro, egal, ob ich nur 1 station fahre, oder eine stunde durch die stadt fahre. der rentenausweis ist zwar gut,aber es liegt immer am ermessen der einrichtungen, wie theater, schwimmbäder usw, ob sie vergünstgungen vergeben, ein rechtsanspruch gibt es hier nicht

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ja,mit den bürgen ist es eine schlimme sache, denn die bank hätte diesen kredit nicht vergeben dürfen, denn bürgen müssen schon ein gewisses einkommen haben, aber keine angst,es passiert ihnen nichts, es seih denn, sie hätten irgend wo ein grundstück. dann würde alles anderst aussehen. noch besser ist, wenn die bank auf die idee kommen, ein pfändungsbeschluss loszulassen, gegenüber dem gerichtsvollzieher, der erst einmal bei ihnen klingeln würde, eidesstattlich erklären, daß sie nicht zahlungsfähig sind. das wird dann nochmals beim gerichtsvollzieher protokolarisch fetgehalten und sie unterschreiben.und dann kommt das ganze zum A-gericht, dann kann es möglich sein, die bank bleibt auf den schaden sitzen. so ähnlich ist es bei der privaten insolvenz

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die eigene hausbank wird möglicherweise die DM münzen nicht umtauschen, aber es gibt in jeden Bundesland eine Landesbank, wo man tauschen kannt. die DM münzen verfallen nicht, aber ich glaube, daß pfennige nicht mehr eingetauscht werdn, sondern es werden volle beträge umgetauscht, wo nun die landesbanken sind, kann jede verbraucherzentrale mitteilen

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auf eine kaputte klingel, gibt es keine möglichkeit, eine mietminderung durchzusetzen, man hat nur die möglichkeit, den hausmeister diesen mangel anzuzeigen, denn der eigentümer des grundstückes ist dafür in zweiter stelle verantwortlich, schauen sie mal in ihre jahresabrehnung der betriebskosten, sollte da etwas von hausmeiterkosten stehen,könnten sie sagen, moment mal, ich bezahle doch keinen hausmeister, wenn nichts passiert. aber mal ein ganz kleine tipp, unsere klingel nervt füchterlich und wir haben uns eine funkgesteuerte gekauft und die uns wollen, wissen den geheimen ort des klingelknopfes. es hat auch ein vorteil, wenn ich behördenpost bekomme und die klingel funktioniert nicht, kann ich nicht verantwortlich gemacht werden, also nochmals diesen hinweis dem eigentüme mitteilen

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