Kann ein Bürge von der Bürgschaft wieder zurücktreten?

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DEr Bürge hat zwei Rchtverhältnisse.

  • eines gegenüber dem Kreditnehmer. Für den bürgt er. Den kann er auf Schadenersatz angehen, wenn er zahlen, muss. Dem kann er kündigen, wenn er z. B. angelogen wurde und ihn verpflichten den Kredit zurückzuzahlen, damit er von der Bürgschaft frei wird. Frage ist nur, ob das klappt, aber er könnte ggf. nach einem Prozess den Schuldner zwingen etwase zu verkaufen, um zu tilgen.

  • Das zweite Rechtverhältnis gegenüber dem Kreditgeber. Der wird ihn garantiert nciht aus der Bürgschaft entlassen, ausser eine adäquater Ersatzbürge wird geliefert, oder der Kredit getilgt.