Fristen bei freiwilliger ESt?
Hallo zusammen,
ich habe freiwillig eine ESt abgegeben, rückwirkend als Verlustvortrag für meine Studienjahre 2019 und 2020.
Für 2019 wurde schon ein Verlust festgestellt. Die ESt für 2020 habe ich eben eingereicht.
Habe ich durch die freiwillige Abgabe der ESt nun eine vorgegebene Frist für die ESt 2021 und 2022?
Oder gilt nach wie vor, dass bei einer freiwilligen ESt keine Frist vorherrscht?
Liebe Grüße
2 Antworten
Oder gilt nach wie vor, dass bei einer freiwilligen ESt keine Frist vorherrscht?
Das ist falsch.
Habe ich durch die freiwillige Abgabe der ESt nun eine vorgegebene Frist für die ESt 2021 und 2022?
Ja.
2021 muss bis zum 31. 12. 2025 abgegeben werden, 2022 bis zum 31. 12. 2026.
Wenn nach 2020 noch ein Verlust verbleibt, dann besteht allerdings für 2021 Abgabepflicht.
Meiner Meinung nach bist Du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2021 verpflichtet, wenn sich nach der Erklärung 2020 noch ein Verlust ergibt, und zwar nach § 56 Satz 2 EStDV. Deshalb solltest Du diese Erklärung unverzüglich nachreichen.