Freiberuflicher Dozent + kleinere TZ-Beschäftigung E-St. + U-St. Erklärung?
Muss ich für die freiberufliche Tätigkeit die U-St. Erklärung und für die festangestellte TZ-Tätigkeit eine E-St. Erklärung abgeben? Die TZ-Stelle hat etwa 40% des Gesamtumsatzes.
Und bin ich als freiberuflicher Dozent mit Lehrtätigkeit in einer gGmbH von der Umsatzsteuer befreit?
Freue mich auf eine Antwort, Dankeschön
1 Antwort
Du musst den Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit ermitteln mit Hilfe der Anlage EÜR, diese elektronisch an das Finanzamt übermitteln, den Gewinn in die Anlage S zur Einkommensteuer übernehmen. Du gibst nur EINE Einkommensteuererklärung ab mit allen Einkünften aus alles Einkunftsarten, außerdem die USt-Erklärung.
§ 4 Nr 21 UStG lautet:
21.
a)
die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,
aa)
wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
bb)
wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,
b)
die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;
Es kommt also darauf an, ob diese gGmbH die Voraussetzungen erfüllt - das hängt nicht an der Rechtsform allein.
Vielen Dank für den Link. Das ist schon nah dran und ich denke auch, dass meine Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, insbesondere die Reha-Kurse die ich unterrichte. Mein Problem ist eigentlich nur, bin ich dadurch auch umsatzsteuerbefreit und wer kann mir das abschließend sagen?
Vielen Dank für deine Antwort. Du hast geschrieben "außerdem die USt-Erklärung". D.h. ich muss doch ESt+USt-ERklärung abgeben, richtig?
Und was ist mit einer eventuellen Umsatzsteuerbefreiung, z.B. nach Par.4 Nr.21 UStG?
Link für den Fragesteller, da eine gGmbH eventuell genauso behandelt wird wie ein e.V..
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBjubT5J_-AhXHyAIHHeF5A78QFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.existenzgruender.de%2FSharedDocs%2FBMWi-Expertenforum%2FSteuern%2FRechnungsstellung%2FRechnung-an-gemeinnuetzige-Vereine-umsatzsteuerfrei.html&usg=AOvVaw207XIACe3PVCdH_h8odazd