Freiberuflicher Dozent + kleinere TZ-Beschäftigung E-St. + U-St. Erklärung?

1 Antwort

Du musst den Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit ermitteln mit Hilfe der Anlage EÜR, diese elektronisch an das Finanzamt übermitteln, den Gewinn in die Anlage S zur Einkommensteuer übernehmen. Du gibst nur EINE Einkommensteuererklärung ab mit allen Einkünften aus alles Einkunftsarten, außerdem die USt-Erklärung.

Eifelia  10.04.2023, 19:19
@Andri123

§ 4 Nr 21 UStG lautet:

21.

a)

die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,

aa)

wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder

bb)

wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,

b)

die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer

aa)

an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder

bb)

an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;

Es kommt also darauf an, ob diese gGmbH die Voraussetzungen erfüllt - das hängt nicht an der Rechtsform allein.

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Andri123  10.04.2023, 19:28
@Eifelia

Also muss er/sie die gGmbH nach einer entsprechenden Bescheinigung der Landesbehörde fragen? Wie im Link auch gesagt wurde?

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steuerlos 
Fragesteller
 10.04.2023, 22:35
@Andri123

Vielen Dank für den Link. Das ist schon nah dran und ich denke auch, dass meine Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, insbesondere die Reha-Kurse die ich unterrichte. Mein Problem ist eigentlich nur, bin ich dadurch auch umsatzsteuerbefreit und wer kann mir das abschließend sagen?

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steuerlos 
Fragesteller
 10.04.2023, 22:06

Vielen Dank für deine Antwort. Du hast geschrieben "außerdem die USt-Erklärung". D.h. ich muss doch ESt+USt-ERklärung abgeben, richtig?

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