Was genau tut das Finanzamt bei einer Kontrollmitteilung über Einkünfte?

2 Antworten

Wird derjenige dann erstmal zu einer Stellungnahme oder Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert,

Ja, und das mit der vagen Begründung, dass eine Kontrollmitteilung vorläge, nach der man irgendwelche Einküfte bezogen haben soll.

oder besteht direkt der Verdacht der Steuerhinterziehung?

Nein. Nach der Sachverhaltsschilderung bestand ja gerade keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung - siehe § 56 (2) EStDV.

Die Abgabepflicht besteht nach der Aufforderung durch das Finanzamt aber nach § 149 AO. Diese Aufforderung stellt aber einen Verwaltungsakt dar, der mit dem Einspruch angefochten werden kann.

Da der Einspruch aber begründet werden muss und die Begründung ja nur in der Darlegung der Einkünfte bestehen kann, kann man aber auch direkt eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Bei der Umsatszteuer zieht so eine Begründung natürlich nicht, da besteht die Abgabepflicht von vornherein nach § 18 (3) UStG. Aber danach wurde hier ja nicht gefragt.

Wird derjenige dann erstmal zu einer Stellungnahme oder Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert?

Ja.

Wenn sich die festgestellten Beträge allerdings häufen und erheblich Summen ausmachen, dann gibt es vielleicht auch gleich "Hausbesuch".

Ab wann wären die Summen denn "erheblich", sodass direkt die Steuerfahndung eingeschaltet werden würde? Es geht hier um Gesamtsummen wie ~2500 Euro fürs ganze Jahr.

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@guest0123

Bei dem Betrag bekommst sicherlich noch keinen Besuch, sondern erst eine Aufforderung (siehe EnnoWarMal).

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