Forderungsübertragung ohne Gegenleistung?

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Natürlich darfst Du, aber es wäre eine verdeckte Kapitalzufuhr, kann steuerlich ein Nachteil sein.

Welche Art Leistung war es und wann wurde sie erbracht?

Kannst Du die nicht auch als Geschäftsführer der GmbH erbracht haben?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
StevieB 
Fragesteller
 20.09.2023, 13:59

Verdeckte Kapitalzufuhr kann ich nicht gebrauchen ;-)

Es geht um freiberufliche Beratungsleistung und die GmbH ist erstmal nur zur Vermögensverwaltung.

Die Beratungsverträge laufen in der Regel über mehrere Monate und auf meine Privatperson. Daher kann ich auch nicht vernünftig splitten...

Wahrscheinlich macht eine separate Gesellschaft (GbR zwischen mir und der GmbH oder eine Tochter-GmbH) mehr Sinn?! Mit der GmbH könnte man auch das Thema Haftung optimieren ...

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wfwbinder  20.09.2023, 22:11
@StevieB

Mache nicht die vermögensverwaltende GmbH kaputt, die Du ja auch als Holding nutzen könntes, wwas unmöglich wird, wenn sie operatives Geschäft macht.

Lieber für die Beratung eine UG als tochter der Holding gründen.

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StevieB 
Fragesteller
 21.09.2023, 19:43
@wfwbinder

Da hast du recht.

Über ein richtiges Factoring zw. mir und meiner GmbH zu marktüblichen Konditionen (Ermittlung über Vergleichsangebot) sollte auch funktionieren?!

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wfwbinder  21.09.2023, 21:17
@StevieB

Na ja,factoring verschiebt ja nur die Forderung,nicht die Erträge (abgesehen von der Factoringgebühr)

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