Höhe der freiberuflichen Einkünfte bei gleichzeitigem Midijob?
Hallo liebe Mitglieder,
mir wurde ein Midijob von 850 Euro/Monat angeboten, neben der ich eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchte. Gern will ich mich natürlich über den Midijob kranken- und sozialversichern und das ist ja prinzipiell auch möglich, sofern der zeitliche Umfang und der Verdienst aus der freiberuflichen Tätigkeit nicht über denen des Midijobs liegt.
Meine Frage zum Finanziellen ist nun: Gilt das vor oder nach Steuern? Wenn ich es richtig sehe, dann müsste ich bei 850 Euro für den Midijob 171 Euro Sozialvers.-Beiträge abführen. Darf ich freiberuflich nun 850 Euro oder 679 Euro dazuverdienen?
Danke für Eure Antworten!
2 Antworten
Hallo,
die Krankenkasse vergleicht das Bruttogehalt als Arbeitnehmer mit den Einkünften (=Einnahmen abzüglich Kosten für die freiberufliche Tätigkeit): § 15 SGB IV
Welche Kosten abgezogen werden können, richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht (z.B. Abschreibungen).
Von dem Brutoogehalt als Arbeitnehmer kann in diesem Zusammenhang nichts abgezogen werden.
Gruß
RHW
Gilt immer vor Steuern, denn Steuern zahlt man nicht auf den Minijob, sondern auf die Gesamteinkünfte. Bei 850 EUR dürften auch gar keine Steuern abgezogen werden, weil man übers Jahr allein damit unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Die Sozialversicherungsbeiträge mindern zwar das steuerpflichtige Einkommen, aber nicht das Einkommen. Also sind 850 EUR der Wert, der auf Dauer nicht überschritten werden sollte.
Viel Glück
Barmer