Flucht vor Verkehrskontrolle mit Pkw und zu Fuß , kann mir das nachgewiesen werden?

4 Antworten

Welche Tat?

Du hast mit Sicherheit im Fahrzeug Fingerabdrücke hinterlassen, d.h. wenn dies nicht Dein Fahrzeug ist bzw. Du gefahren bist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ermitteln sein, wer der Halter ist und dann werden Personen überprüft, die plausiblerweise mit dem Fahrer im Fahrzeug gewesen sein können. Warst Du also nicht ein wirklich zufälliger Anhalter, dürfte der Nachweis zu führen sein. Fingerabdrücke erlauben auf jeden Fall eine weitere Ermittlung in andere Richtungen - insbesondere zur Korrelation mit einem "Tatort".

Es kommt auch darauf an, worin die "Tat" besteht und ob die Polizeistreife nur zufällig auftauchte oder ob gezielt bereits eine Fahndung eingeleitet wurde.

Ansonsten noch ein kleiner Hinweis: wenn Du Dein Handy dabei hattest und dies nachts war, dann dürfte die Anzahl der aktiv eingebuchten Handys, die in diese Funkzelle erst um die Zeit der Lokalisierung des Fahrzeugs eingefahren sind, relativ klein sein. Damit können wir Dein Handy identifizieren, d.h. die Rufnummer - und damit auch Dich (selbst PrePaid-Handys haben eine Lokation).

Welcher Aufwand getrieben wird, hängt von der Schwere der "Tat" ab.

Man wird versuchen, herauszufinden, wer das Fahrzeug gefahren hat. Wenn Du nicht der Halter bist, wird man den Halter befragen. Und der muss wahrheitsgemäß aussagen, außer wenn er mit seiner Aussage Familienangehörige oder sich selbst belasten könnte. Dann hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn das so ist, dann würde die Polizei nicht weiter kommen.

Aber der Halter wird dann die Auflage bekommen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das wird sicher lästig für ihn.

Von welcher Tat sprichst Du denn überhaupt?

Zu flüchten ist vom Grundsatz her keine Straftat.

"Hierzu lässt sich sagen, dass das bloße Wegfahren laut eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (Az.: 2 StR 204/14) keinen gewaltsamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) darstellt. Dieser würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.03.04.2022"

https://www.bussgeldkatalog.org/flucht-vor-polizei-strafe/#:~:text=Hierzu%20l%C3%A4sst%20sich%20sagen%2C%20dass,oder%20einer%20Geldstrafe%20geahndet%20werden.

Selbstverständlich. Die depperten findens immer. Und das ist gut so,