Wie verfahre ich nach einer Vorladung von der Polizei wegen angeblichen aber nicht erfolgtem Warenbetruges?

2 Antworten

inwieweit hindert dich eine Rentnerin zu sein mit einem Hörgerät, um nicht zur Vorladung zu gehen?

Verstehe das nicht, muß ich vielleicht auch garnicht.

Wenn man etwas bei Ebay verkauft, macht man vorher Bilder von der Ware, einmal zum Einstellen bei Ebay, andererseits um den Zustand zu beweisen.

Wenn es sich um Ebay Kleinanzeigen gebe ich hier einen Rat weiter von einem guten Freund, der schon viele viele Jahre dort kauft und anbietet:

  1. nie Tel oder Handynummer reinschreiben, alles über das Nachrichtenfach laufen lassen.
  2. Ware immer per Einschreiben verschicken...wenn überhaupt....und beim Kauf persönlich angucken ...nie vorher überweisen, bevor man die Ware gesehen hat, bzw in die Hand genommen hat.
  3. nie auf whatsapp verlinken lassen...

Wenn du also damals Fotos gemacht hattest, kannst du den Zustand beweisen und der Polizei zeigen, und gleichzeitig selber Anzeige erstatten wegen versuchten Betruges bzw übler Nachrede.

Ich würde dir dringend raten, den Termin da anzunehmen...wenn du da körperlich nicht in der Lage dazu bist...wenigstens da anrufen...dann soll jeand kurz zur dir nach Hause kommen.

Ansonsten bekräftigst du die Anzeige des Käufers.

Was soll dir denn da beim Termin schlimmes passieren... du musst da nichtmal was zu sagen... aber Termin würde ich einhalten....ansonsten ermittelt die Polizei weiter und gibt das vielleicht an die Staatsanwaltschaft weiter...

Es ist in deinem Interesse, die Sache aufzuklären. Wenn die Schilderungen des Anderen halbwegs plausibel sind und du die Darstellung nicht bestreitest, wird der StA vermutlich direkt einen Strafbefehl gegen dich beantragen.

Wenn du körperlich nicht mehr in der Lage bist, die Polizeiwache aufzusuchen (Rentnerin und Hörgeräte lassen das jetzt alleine nicht unbedingt vermuten), teile das der Polizei mit und bitte darum, dass man bei dir Zuhause vorbeikommt oder äußere dich schriftlich.

Alternativ kannst du natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen, aber die Kosten für diesen wirst du vermutlich selbst tragen müssen.

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