Wie verfahre ich nach einer Vorladung von der Polizei wegen angeblichen aber nicht erfolgtem Warenbetruges?
ihmIch habe im November vorigen Jahres über ebay-Kleinanzeigen einen Hugo-Boss-Mantel meines Mannes für 125,- inklusiv Versand angeboten mit Foto und Beschreibung (wurde nur 1 x getragen wegen ständiger Krankheit und Aufenthalt im Krankenhaus) und habe von dieser Anzeige auch Kopien gemacht, da ich den Zusatz Privatverkauf "Unter Ausschluß jeglicher Sachmängel" extra vermerkt habe. Der Interessent hat dann mit mir gehandelt und wollte den Kauf für 100,- € abwickeln, womit ich dann einverstanden war. Kurze Zeit später reklamierte er meinen Mantel mit einem undefinierbarem Foto wegen angeblicher Löcher, die man aber nicht erkennen konnte. Außerdem handelte es sich bei dem kleinen Fotoausschnitt in keinster Weise um meinen gelieferten Mantel, der khakifarbig war und nicht hellbraun!, was ich ihm auch schrieb. Danach hörte ich nichts mehr von. Nun bekam ich am Samstag, d.21.5.22 von der Polizei eine Vorladung wegen einer Ermittlungssache wegen Warenbetrugs und ich nehme an, dass es sich nach mehr als 6 Monaten immer noch um diesen Mantel handelt, obwohl dort keine näheren Einzelheiten angegeben waren! Ich soll am 8.6.22 persönlich bei der Polizei vor-sprechen, was ich aber in keinem Fall tun werde, da ich Rentnerin bin und auch noch Hörgeräte trage! Wer hat solche Erfahrungen machen müssen?
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2 Antworten
inwieweit hindert dich eine Rentnerin zu sein mit einem Hörgerät, um nicht zur Vorladung zu gehen?
Verstehe das nicht, muß ich vielleicht auch garnicht.
Wenn man etwas bei Ebay verkauft, macht man vorher Bilder von der Ware, einmal zum Einstellen bei Ebay, andererseits um den Zustand zu beweisen.
Wenn es sich um Ebay Kleinanzeigen gebe ich hier einen Rat weiter von einem guten Freund, der schon viele viele Jahre dort kauft und anbietet:
- nie Tel oder Handynummer reinschreiben, alles über das Nachrichtenfach laufen lassen.
- Ware immer per Einschreiben verschicken...wenn überhaupt....und beim Kauf persönlich angucken ...nie vorher überweisen, bevor man die Ware gesehen hat, bzw in die Hand genommen hat.
- nie auf whatsapp verlinken lassen...
Wenn du also damals Fotos gemacht hattest, kannst du den Zustand beweisen und der Polizei zeigen, und gleichzeitig selber Anzeige erstatten wegen versuchten Betruges bzw übler Nachrede.
Ich würde dir dringend raten, den Termin da anzunehmen...wenn du da körperlich nicht in der Lage dazu bist...wenigstens da anrufen...dann soll jeand kurz zur dir nach Hause kommen.
Ansonsten bekräftigst du die Anzeige des Käufers.
Was soll dir denn da beim Termin schlimmes passieren... du musst da nichtmal was zu sagen... aber Termin würde ich einhalten....ansonsten ermittelt die Polizei weiter und gibt das vielleicht an die Staatsanwaltschaft weiter...
Es ist in deinem Interesse, die Sache aufzuklären. Wenn die Schilderungen des Anderen halbwegs plausibel sind und du die Darstellung nicht bestreitest, wird der StA vermutlich direkt einen Strafbefehl gegen dich beantragen.
Wenn du körperlich nicht mehr in der Lage bist, die Polizeiwache aufzusuchen (Rentnerin und Hörgeräte lassen das jetzt alleine nicht unbedingt vermuten), teile das der Polizei mit und bitte darum, dass man bei dir Zuhause vorbeikommt oder äußere dich schriftlich.
Alternativ kannst du natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen, aber die Kosten für diesen wirst du vermutlich selbst tragen müssen.