Ich war auf Fernmontage. Am letzten Tag bin ich mit meinem Privatauto heimgefahren und habe den Firmenwagen stehen lassen. Darf der Chef das vom Lohn abziehen?

2 Antworten

Du ja offensichtlich mit deinem Wohnmobil angereist bist, würde mich schon interessieren wie das Kfz an den Montageort gekommen ist?

Da das Kfz nicht dir zugeordnet war, sprich sicherlich auch kein Kfz-Überlassungsvertrag geschlossen wurde, der dich in die Pflicht nehmen könnte und zudem das Kfz nicht fahrbereit war, kann man dir nichts vorwerfen.

Es ist Sache des Chefs zu wissen, was mit seinen Betriebsmitteln (Auto) ist. Wenn er sich vom Montageort entfernt, ohne entsprechende Rückführungsmaßnahmen, bzw. Weisungen dbzgl. zu geben, trifft ihn sein Versäumnis selbst.

Sollte er tatsächlich einfach 500 € vom Lohn einbehalten, kann man eigentlich nur empfehlen, ohne weitere Diskussion, auf geradem Wege zum Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Der wird ihm dann schon erzählen, wie sich ein Chef zu verhalten hat ..;-)

Der Anwalt ficht dann auch solche Nebensächlichkeiten wie Aufwendungsersatz und Verpflegungsmehraufwand für dich durch. Gerade bei drei Wochen Auswärtstätigkeit kommt da schon einiges zusammen.

Im Übrigen solltest Du dir einen neuen Arbeitgeber suchen. Jemand der seinen Mitarbeitern auf Montage noch nicht mal ein Hotel zahlt und sie so zwingt im eigenen Wohnmobil zur Baustelle zu kommen, kann man als Arbeitgeber getrost vergessen.

Danke Jürgen, habe tatsächlich vorher gekündigt und wurde dann die 3 Wochen auf Montage auch dementsprechend behandelt... Das Gehalt vom letzten Monat ist seit 15 überfällig, kam nur ne sms das er mir eben die 500 abzieht! Von meinem Lohnberabeiter weiss ich auch das er keinen Verpflegungsaufwand zahlt.  Das Arbeitsauto habe ich dorthin gefahren und mein Kollege ist mit dem Womo nach gefahren.

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@Melanie79

Das bedeutet aber auch, dass dein Arbeitskollege den Wagen hätte zurückfahren können - sofern er denn fahrtüchtig gewesen wäre.

Schon weil das Gehalt überfällig ist, solltest Du deinem Ex-AG nun schriftlich, per Einschreiben/Rückschein eine Frist (max. 7 Tage) für die Zahlung deines Gehalts und der Gehaltsabrechnung setzen. Bei der Gelegenheit kannst Du gleich auch die Übersendung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verlangen.

Kommt der Ex-AG dem nicht fristgerecht nach, beauftragst Du einen Fachanwalt.

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ein paar Infos wären schon nett.... Hast du einen dir zugeordneten Firmenwagen den du monatlich versteuerst oder wie ist die sonstige Regelung?

Also das ist ein reines Arbeitsauto was auf den Chef läuft. Zum übernachten war ich allerdings mit meinem privaten Wohnmobil, da er ja kein Hotel zahlen wollte.... Das Auto stand dort 3 Wochen, Batterie leer und Tank leer... ohne ein Wort ist der Chef gefahren und ich hab das Auto stehen lassen und bin mit Womo heimgefahren.... jetzt will er mir 500 Euro vom Gehalt abziehen, weil er ja nochmal dorthin fahren musste !

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