Für kleine und mittelständische Unternehmen ist Forderungsabtretung eine gute Finanzierungslösung. Dazu werden aktuelle ausstehende Forderungen an Kunden an einen Dienstleister verkauft.

Hier eine Erklärung wie das funktioniert.

Eignet sich vor allem für deine angesprochenen Liquiditäts-Probleme.

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Natürlich, als Betriebsausgabe ist das kein Problem!

Es muss natürlich grob im Rahmen sein - wenn du z.B. alleine bist und 50 Laptops hast, könnte das bei einer Prüfung seltsam aussehen.

Anders wäre es auch als Student, dort kann man nur einen Laptop absetzen.

Ansonsten, kannst du beide Laptops abrechnen lassen.

Übrigens: Anlageverzeichnis nicht vergessen!

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Ich habe selbst weiter recherchiert und bin darauf gekommen, dass die Postbank auch anbietet, was ich suche. Die Postbank bietet im Online-Banking ein Formular an, in das man alle Überweisungsdaten auf einmal (!) hineinkopieren kann. Die Software erkennt dann automatisch, was davon Empfänger, Betrag, IBAN usw. sind. Ich finde, das spart schon einige Arbeit.

Ob man nun jetzt wirklich zur Postbank will oder nicht, muss man natürlich selbst wissen.

Ich persönlich denke gerade sogar über eine der drei Ethikbanken nach (GLS Bank, Triodos oder "die" Ethikbank). Klingt tatsächlich gut, was sie machen, aber das Online-Banking scheint keine besonderen Funktionen zu bieten.

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Meines Wissens nach ist so etwas tatsächlich nicht möglich ohne ein Gewerbe anzumelden.

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Vermutlich ist Verlust ja auch noch nichtmal dann von der Versicherung berücksichtigt, wenn die Person das Handy selbst verloren hätte.

Diebstahl könnte da anders aussehen, aber selbst für Diebstahl muss man einen konkreten Verdacht haben. Mir ist es mal passiert, dass mir mein Handy in der U-Bahn aus der Tasche gefallen ist. Laut meiner Auffassung ist es auch dann Diebstahl, wenn es dann jemand "einfach so" mitnimmt, wenn er das Handy in der U-Bahn liegen sieht. Die Polizei sah das aber anders als ich.

Von daher schließe ich mich meinen Vorrednern an. Ich denke, da gibt es keine Chance.

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Meine Erfahrung ist auch, dass sich Firmenwagen oft gar nicht rentieren, wenn man daran denkt, dass man den Wagen ja schließlich nur geliehen bekommt. Anders kann es durchaus bei Spritpauschalen sein.

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Wow, Danke für die Antworten! Das hilft mir hervorragend weiter.

Es geht mir tatsächlich darum, bei einem Unternehmen festangestellt zu sein, aber meine Kontakte aus der Agenturwelt nebenher (und unabhängig davon) weitervermitteln zu wollen.

Vielen Dank nochmal!

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Ich habe das Thema neulich auch recherchiert und bin zu diesem Schluss gekommen:

"Heilpraktiker zur Diagnose, Heilung oder Linderung einer Krankheit und ihrer Folgen oder zur Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit (§ 27 SGB V) sind normalerweise als Krankheitskosten abziehbar"

gemäß BFH-Urteil vom 15.9.1999, III R 46/97, BStBl. 1999 II S. 761

Fazit: Grundsätzlich ja. Auch Fahrtkosten!

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