Finanzielle Folgen der Ehe bei uns?

2 Antworten

ALG1 ist ein erworbener Anspruch.

Erst wenn sie ALG2Bürgergeld bekommen würde geht es auch an dein Einkommen, dabei ist es egal ob ihr Heiraten oder nicht, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und demensprechend wird das Aufgerechnet.

Von deinem Einkommen sind 100 € anrechnungsfrei, bis 1000€ sind 30% anrechnungsfrei darüber ist 10 % Anrechnungsfrei. Ihr seit zu Dritt euer Bedarf ist in etwa 2x500€+1x200€ +Warmmiete. Genaue Zahlen findest du wenn du Googelst. Und wenn dein Anrechnugsbetrag höher ist wie euer Bedarf, dann steht euch kein ALG2 zu. Zu beachten währe noch ihre KK.

Alternativ zu ALG2 kann man auch Wohngeld beantragen.

Sobald das Kind da ist, wird das Elterngeld bis auf den Mindestbetrag* auf das ALG 1 angerechnet.

* also 300 €, wenn Basiseltergeld beantragt wird oder 150 € bei ElterngeldPlus.