was tun bei hartz 4 sperre in der schwangerschaft ???

2 Antworten

Also da es ja auch eilbedürftig ist rate ich dringend zum Amtsgericht zu gehen, einen Beratungsschein zu holen und sich mit einem Anwalt zusammen zu setzen.

Schließlich geht es auch um den Sonderbedarf für schwangere, der kurzfristig fällig wird.

Allerdings ist es natürlch ein Fristversäumnis nciht die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Daher erscheint mir auch der Rechtsbeistand erforderlich.

Hallo Antje 85

Es lohnt sich immer für jeden Sozialhilfeempfänger sich in der Bücherei ein Buch der BSHG zu besorgen! Da steht wie in deinem Fall z. b. drin: Das dir zufällig genau ab der 12en Schwangerschaftswoche 20% mehr als der Regelsatz zu stehen. Schreibe einen Wiederspruch gegen deine Vollsperre des Geldes ein und beantrage gleichzeitig deinen Mehrbedarf unter Vorlage von Mutterpass usw. Bescheinige wenn Nötig durch einen Arzt, das du und dein ungeborenes Schaden nehmen könnten! Setz dich durch wenn Nötig durch unter Hinzunahme eines Rechtsanwaltes wofür du in diesem Fall keinen Cent bezahlen müßtest da du von der Arge lebst und die das auch noch bezahlen müssen und wie gesagt kauf dir ein BSHG Buch es lohnt sich. Wenn das alle tun würden,dann würde es viel weniger ungerechte Kürzungen geben!!! Gruß Harry