Fehlstunden?


18.01.2024, 17:00

Ich bin auf einer Gesamtschule in Dortmund.

5 Antworten

Maßnahmen bei Nichterfüllung der Schulpflicht

Gemäß § 41 Absatz 3 SchulG sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen einzuwirken.

Im derzeit gültigen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung Schulgesetz NRW v. 10.03.2021 steht:

(dieser Erlass ist für alle Schulen in NRW gültig!)

  • v. 10.03.20213.2 Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Absatz 3 SchulG)Wenn erzieherische Einwirkungen nach Art und Umfang des Pflichtenverstoßes nicht ausreichen, wenn sie erfolglos geblieben sind oder wenn feststeht, dass sie keinen Erfolg haben können, ist über die Anwendung einer in § 53 Absatz 3 SchulG genannten Ordnungsmaßnahme zu entscheiden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten (§ 53 Absatz 1 Satz 3 und 4 SchulG). Die angewandte Ordnungsmaßnahme muss zur Herbeiführung der Verhaltensänderung grundsätzlich geeignet sein

3.5 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Sowohl neben einer nach Nummer 3.4 und 3.6 getroffenen Maßnahme als auch unabhängig davon kann gemäß § 126 SchulG im Wege eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro verhängt werden

  • gegen Eltern, die ihrer Verpflichtung zur Anmeldung zum Schulbesuch oder der Verpflichtung zur schulärztlichen Untersuchung vor der Aufnahme in die Schule nicht nachkommen,
  • gegen Eltern, die nicht für die Teilnahme ihres Kindes an der Sprachstandsfeststellung sorgen,
  • gegen Eltern, die nicht für die regelmäßige Teilnahme ihres zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichteten Kindes sorgen,
  • gegen die Eltern und Mitverantwortlichen für die Berufserziehung, die nicht dafür Sorge tragen, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt,
  • gegen Schülerinnen und Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres, die ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II nicht erfüllen und
  • gegen Eltern oder Schülerinnen und Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres, die der Verpflichtung zu einer schulärztlichen oder schulzahnärztlichen Untersuchung nicht nachkommen.

nachzulesen: https://bass.schul-welt.de/19365.htm

Ich und meine Eltern haben nächste Woche ein Lehrer Gespräch.

in diesem Gespräch wird gegenüber Deinen Eltern die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Fehlstunden - speziell in einem so kurzem Zeitraum - weniger als einem Schulhalbjahr - und die sich in Folge dessen ergebenden / notwendigen Sanktionen thematisiert werden.

Mögliche Sanktionen ....

  • zukünftige Attestpflicht für jede versäumte Unterrichtsstunde,
  • Ankündigung der Meldung gegenüber dem zuständigen Amt, damit folgend ein Bußgeld verhängt wird.
  • bis hin zum Schulverweis - speziell falls Du Deine Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben solltest.

Über 100 Stunden unentschuldigt? Aus welchen Gründen: gesundheitlich? Oder aus mangelndem Interesse? Wenn es gesundheitlich ist, lässt sich sicher eine Lösung für die Zukunft finden. Andernfalls käme vielleicht ein Wechsel zu einer anderen Schule in Betracht? Gespräche mit dem Vertrauenslehrer, dem Hausarzt u. a. könnten vielleicht helfen

Berufsschule? Dann ist die Ausbildung in Gefahr und/oder die Zulassung zur Prüfung - und von einer Übernahme nach Ausbildungsabschluss wirst Du Dich vermutlich verabschieden dürfen.

Regelschule? Dann ist die Versetzung in Gefahr - oder der Verbleib auf der Schule mit Wechsel auf eine Schule der nächstunteren Art (Gym=> Teal, Real=> Haupt/Gemeinschaftsschule).

Aber da hier niemand auch nur das Bundesland kennt - Schulrecht ist stets Landesrecht - kann man nur im Nebel stochern. Nächste Woche weißt Du Bescheid.

Luigy 
Fragesteller
 18.01.2024, 12:11

Bin auf einer Gesamtschule in Dortmund

0

Man wird mit Deinen Eltern ein ernstes Wort reden, weil sie nicht dafür sorgen, dass Du regelmäßig in die Schule kommst und Dir einen Vortrag halten, warum es wichtig ist.

200 Fehlstunden sind extrem. Ich weiß nicht, ob ich dass in meiner ganzen Schulzeit zusammen bekommen habe.

Schulvereis denke ich nciht, weil es ja wohl das erste Gespräch dieser Art ist. aber Du solltest Dir schon mal überlegen, warum es überhaupt so ist, dass Du 100 Stunden versäumt hast, von denen Deine Eltern nichts wissen.

Keine Lust, wird man kaum gelten lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986