Darf die Schule mein Abiturzeugnis einbehalten NRW?
Hallo,
ich habe Morgen meinen Abschluss (Abitur) in NRW. Nun habe ich Post bekommen, dass ich angeblich bestimmte Bücher nicht abgegeben habe, welche ich aber zu 200% abgegeben habe. Nun kam eine Mail von einem Lehrer, dass alle die die die Bücher bis Heute nicht abgeben nur eine Kopie vom Zeugnis erhalten und nicht das original.
Dürfen die das rechtlich? Oder fällt dies unter die Urkundenunterdrückung?
3 Antworten
nein, das ist nicht erlaubt. man kann nicht den einen anspruch gegen den anderen aufrechnen. beide sind unabhängig voneinander zu betrachten.
darüber hinaus ergeben sich die ansprüche aus ganz unterschiedlichen rechts-dimensionen. das abiturzeugnis ist öffentlich-rechtlich angesiedelt, während etwaige forderungen (rückgabe geliehener bücher, schadensersatz für ersatzbeschsffung o.ä) privatrechtlicher art sind.
das wäre wie, wenn sich eine standesbeamtin weigert, ein pärchen zu trauen, nur weil die braut in der backstube (angeblich) die brötchen für 10 cent zu viel verkauft hat.
Nein. Man nennt das "Zurückbehaltungsrecht".
Du solltest das mit den Büchern mit dem Lehrer besprechen.
Dürfen die das rechtlich?
Nein das ist nicht zulässig, denn im Rahmen von Bewerbungen an Uni bzw. Ausbildungsbetrieben wird regelmäßig die Vorlage eines Originalzeugnisses gefordert.
Allerdings können sie Dir nachweislich ! nicht zurückgegebene Schulbücher in Rechnung stellen.
Das Problem für Schüler ist i.d.R. dass sie für die einzelnen Bücher keine Quittung bei Rückgabe erhalten.
Mir geht es auch hauptsächlich nicht um die Rechnung, sondern darum, dass sie mein Originalzeugnis einbehalten wollen. Könnte ich also einen Anwalt einschalten?