Kindergeld zurückzahlen bei fehlstunden?

1 Antwort

Hi, Kinder, Ü18, müssen für das Kindergeld bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört z.B. "in Ausbildung sein" d.h. das ist auch der Schulbesuch.

Ebenso gibt es Bußgelder wenn jemand nicht der Schulpflicht nachkommt.

Wenn man jetzt auf dem Standpunkt steht, du erfüllst die Schulpflicht nicht, dann gibt es möglicherweise eben auch keinen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn du/ihr anderer Meinung seid, dann könnt ihr ja den Bescheiden widersprechen.

Das entscheidet nicht die Schulleiterin sondern die zuständigen Behörden bzw. Ämter.

Nur, grundsätzlich, die "Gefahr" besteht.