Meine Mutter bezieht zu ihrer Rente eine Grundsicherung. Sie erbt ein Haus was jetzt verkauft wird. Wie wirkt sich das auf ihre Grundsicherung aus?

1 Antwort

"An das Grundsicherungsamt" geht das Erbe natürlich nicht.  Wenn für die Vergangenheit die Voraussetzungen für Grundsicherung vorgelegen haben, bleiben erhaltene Zahlungen unangetastet.

Für die Zukunft ist es so, daß über 2600 Euro liegenden Vermögen erst aufgebraucht werden muß, bevor erneut ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Grundsicherung ist ja eben nicht vergleichbar mit einer Rente.

Wenn die Voraussetzungen für Grundsicherung wieder bestehen, kann sie erneut beantragt werden. Dann wird ja auch das vorhandene Vermögen abgefragt.

Sie sollte aber auch beachten, dass sie das geerbte Vermögen zwar verprassen darf, aber beim Verschenken zurückhaltend sein, denn das wird als sich verarmen bezeichnet und führt zur Rückabwicklung einer vorgenommenen Schenkung.

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@Snooopy155

Allerdings sollte man das "Verprassen" nicht so gestalten, daß es wie eine vorsätzliche Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit aussehen kann. Das führt nämlich zum Verlust bestehender Unterstützungsansprüche.

Vor allen entzieht es sich auch meiner Vorstellungswelt, wieso man nur wegen der recht bescheidenen und an strenge Auflagen gebundenen Ansprüche auf Grundsicherung ein vorhandenes Vermögen verprassen sollte. Das ist genauso absurd, wie wenn man für 1000 Euro Ware kauft nur um einen 5 Euro-Gutschein nicht verfallen zu lassen.

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Der Schonvermögensbetrag wird zum 1.4.17 auf 5.000,- Euro angehoben. Verordnung von 10.3.17 aufgrund des neuen Bundesteilhabegesetz.

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