Muss ich die Überzahlte Rente zwingend zurückzahlen?

4 Antworten

Die DRV hat den Fehler rechtzeitig bemerkt (innerhalb eines Jahres). Zurückzahlen musst Du. Wenn Du DIch auf Entreicherung berufst wird, soweit rechtlich zulässig, die Rente solange gekürzt bis die Überzahlung erreicht ist.

Wenn in dem Bescheid steht, dass darauf Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind, diese aber nicht abgezogen wurden, wusstest Du, oder Du hast fahrlässig nicht gewusst, dass Beiträge zu zahlen sind, dann ist die Verjährungsfrist mind. 4 Jahre, bei Arglist oder Vorsatz sogar 30 Jahre. Ergibt sich alles aus §§ 44,45 SGB X.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du könntest dich auf Entreicherung berufen. Allerdings erhält man einen Bescheid vom Rententräger. Da hätte doch der Auszahlungsbetrag korrekt draufstehen müssen? Falls ja, hast du Pech. Falls der Bescheid jedoch falsch war, bist du eben entreichert.

Deine Frage kann ich nicht beantworten.

Aber wenn man davon ausgeht, dass die Überzahlung zurückgezahlt werden muss, kann man mit dem Leistungsträger vermutlich auch vereinbaren, dass die Überzahlung in moderaten Raten einbehalten wird. So ist zumindest meine Erfahrung bzgl. einer überzahlten KOV-Rente.

Du wirst das überzahlte Geld zurückzahlen müssen.