Fahrtkostenrückerstattung trotz Privantinsolvenz
Hallo, ich habe vor 2 Jahren Privatinsolvenz beantragt und bin in der Wohlverhaltensphase. Das Finanzamt zählt auch zu den Gläubigern mit 7000 Euro Schulden. Ich habe den Lohnsteuerausgleich für 2007 abgegeben und einen Bescheid erhalten, daß das Guthaben in Höhe von 2700 Euro mit den offenen Forderungen verrechnet wird. Meine Frage: Darf das Finanzamt auch die Fahrtkosten mit den Einkommensteuerschulden verrechnen? Ich habe einen täglichen Weg zu Arbeit von 70 km hin und zurück und darf keine Pendlerpauschale erhalten? Wer weiß etwas? Vielen Dank
1 Antwort

Da stellt sich nun die Frage, ist das Finanzamt mit in dem Insolvenzplan enthalten?
Wenn ja, müssen die das Guthaben an den Treuhhänder auszahlen, der Dir wegen des Arbeitweges eine Sonderauszahlung geben darf. Der Rest geht dann gem. Quote an die Gläubigergemeinschaft.
Durch die einbeziehung der Verbindlichkeiten wäre nämlich die Aufrechnugnslage, die sonst beim Finanzamt natürlich besteht, aufgehoben.
Das Problem ist mit dem Treuhänder und ggf. dem Amtsrichter zu besprechen.