Stimmt es, dass wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, dass man die komplette Lohnsteuer zurück bekommt?

4 Antworten

Hallo,

du liegst mit deinem Einkommen unter dem Jahres Grundfreibetrag von 8.820-, € !  Du bekommst deshalb die vom AG einbehalten Lohnsteuer ( mittels Einkommensteuererklärung) im kommenden Jahr zurückerstattet. Selbst dann, solltest du keine Werbungskosten o.a. absetzen können. 

Mache für 2017 eine Einkommenssteuererklärung, dann siehst Du das Ergebnis.

Hier im Forum auch mal nach schon gestellten Fragen suchen hätte Dir ebenfalls die Antwort gegeben.

https://www.finanzfrage.net/frage/moeglichkeit-zum-steuern-sparen-bei-nur-4-monatiger-arbeitszeit-im-jahr

Mit der eingangs gestellten Aufgabenstellung wäre die Fragestellerin Paula10101 momentan sicherlich total überfordert worden. Gut, dass wfwbinder eine vollständige, verständliche Antwort gegeben hat. 

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@LittleArrow

Nur: Was hat Paula10101 mit "Österreich" gemeint? Ist das das Urlaubs- oder Steuerland?

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Erstmal gratulation, wenn Du erst im September angefangen hast zu arbeiten und monatlich 269,- Euro Lohnsteuer zahlst, war es vermutlich nach einem Studium, denn es ist ein Anfangsgehalt von über 2.200,- brutto.

Hättest Du vorher in diesem Jahr schon gearbeitet (ausser Minijob) kämen die Einkünfte ja mit in die Einkommensteuererklärung

Aber klar, Arbeit ab September mit ca. 9.000,- Brutto, da kommt die gesamte gezahlt Lohnsteuer zurück, wenn es keine anderen Einkünfte gab.

Danke für die Erklärung! Ja ich habe ein Bruttogehalt von 2447€ (Hab Lehramt studiert - leider kein Mathe :) ) Super, das sind ja gute Aussichten! Und Pendlerpauschale bekommt man dann auch zurück?

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@Paula10101

;-) Und ich gehöre zur Generation, bei der der Rechenunterricht in der Hauptschule erstmal mit 5 Minuten Kopfrechnen anfing. :-)

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@Paula10101

Das sind Werbungskosten ! Einen Teil der Fahrtkosten werden nur steuermindernd berücksichtigt, wenn sie  die 1000,- €(Werbungskostenpauschbetrag)  übersteigen. 

Hattest du weniger, kannst du dir die Rechnerei ersparen ! 

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@Paula10101

 Und Pendlerpauschale bekommt man dann auch zurück?

Nein, man bekommt die "Entfernungspauschale" (das ist der richtige Name) nicht zurück.

Die Entfernungspauschlae 30 Ct. pro Entfernungskilometer (daher der Name) und Arbeitstag, wird vom Einkommen abgezogen. Wirkt sich aber erst aus, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten, die 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschlae übersteigt.

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@Paula10101

Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch. bekommst du einen Teil des Gehalts steuerfrei ausgezahlt, weil man Dir die Entfernungspauschlae steuerfrei anrechnet?

Sonst wäre es eben so, dass Du in der Anlage "N" zur Einkommensteuererklärung den Weg zur Arbeitsstelle einträgst, diese Kosten abgezogen werden.

Aber für dieses Jahr ist es egal. 4 * 2.447,- Gehalt sind 9.788,- Euro Jahresbrutto.

Damit ist das zu versteuernde Einkommen unter 8.820,- Euro und somit kommt die Lohnsteuer komplett zurück. Einfach nur durch übertragen der zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage "N".

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@wfwbinder

Generation, bei der der Rechenunterricht in der Hauptschule erstmal mit 5 Minuten Kopfrechnen anfing

Ein paar Leseübungen wären vielleicht auch nicht schlecht gewesen :-)

Der Fragesteller schreibt aus Österreich.

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Es kommt drauf an, wieviel du im Jahr insgesamt verdient hast. Das Steuerfreie Einkommen (also, wieviel du im Jahr insgesamt verdienen darfst, ohne dass Steuern fällig werden) liegt bei Ledigen bei 8820€. Wenn du darunter verdient hast und dann deine Steuererklärung machst, bekommst du die Steuern, die du bezahlt hast, zurück.

 Das Steuerfreie Einkommen (also, wieviel du im Jahr insgesamt verdienen darfst, ohne dass Steuern fällig werden) liegt bei Ledigen bei 8820€. 

Wenn es Arbeitseinkünfte sind:

Grundfreibetrag 8.820,- + Arbeitnehmerpauschale 1.000,- + Sonderausgabenpauschlae 36,- + Vorsorgepauschlae 1.900,- = 11.756,- Euro.

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Stimmt das auch für Österreich oder hast du das übersehen ?

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