Komparse - Fahrt zum Drehort = "Reisekosten" oder "Weg zur Arbeit"?

1 Antwort

Ich würde als Ahnungslose einfach mal davon ausgehen, dass die Schule die erste Tätigkeitsstätte ist. Daher würde ich das als Reisekosten ansehen und Hin- und Rückweg und auch nachweisbare Übernachtungskosten geltend machen.

Im Zweifelsfall wird das Finanzamt nach unten korrigieren. Nach oben aber sicherlich nicht (falls Du die Variante wählst, die für Dich ungünstiger ist).

Wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, ist es ohnehin egal.