Fahrschulfrist bald abgelaufen?

2 Antworten

ab Abgabe des Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde hast du 1 Jahr für die Theorie Zeit. Ab dem Datum, zu dem du die Theorie bestehst, hast du wieder 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schau mal hier:

www.autobild.de/artikel/fahrschulen-corona-oeffnung-unterricht-fuehrerschein-lockerungen-16654869.html

Meiner Tochter ging es ebenso. Allerdings hat sie dann noch eine zusätzliche Rechnung vom TÜV bekommen zwecks der Erhöhung der Prüfungsgebühr. Waren nur um die 20 Euro, hat mich trotzdem angekotzt.

Dankeschön für die Antwort und den Link. Ich lese aber immer nur etwas davon, dass zwecks der Prüfungen, die durch Corona nicht stattgefunden haben, es eine verlängerte Frist gibt. Aber das stimmt ja nicht bei mir. Ich konnte ja keine Stunden machen, durch Corona.

0
@Schinkentoast

Du machst jetzt deine Theorie-Prüfung und dann hast du noch ein Jahr Zeit für die Praktische.

0