Parken auf dem Hof meines Elternhauses

3 Antworten

Vermutlich hat der Bruder das Haus nicht geschenkt bekommen sondern geerbt, aber für die Beantwortung ist es relativ egal.

Die Mutter wohnt in dem Haus?

Da gibt es zwei Rechtspositionen:

  1. Wenn der Bruder Eigentümer des Hauses ist, hat er das Hausrecht. Man darf nur mit seiner Genehmigung ins Haus und auf dem Hof parken.

Wenn die Mutter in dem Haus wohnt, hat sie aber automatisch auch das Hausrecht. Zumindest für ihre Räume und den Zugang dorthin. Mit dem Parkraum ist es leicht problematisch. Die Mutter dürfte als Wohnberechtigte natürlich ihr Auto auf dem Hof parken. Das müßte eigentlich auch für ihre Besucher gelten. Insbesondere wenn es um Personen geht, die hier auch die Versorgung vornehmen.

Klingt alles nach kleinkrieg in der Familie.

Wollen Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Dann einfach trotzdem parken und darauf warten, dass der Bruder die Polizei holt und/oder abschleppen läßt.

Ich vermute mal die Polizei würde den Wagen eines Besuchers, der sich bei der Mutter aufhält nicht entfernen lassen.

Das Recht hat er zwar, abschleppen zu lassen, aber er muß erst einmal in Vorauskasse gehen. Und bei einem Rechtsstreit um den Kostenersatz ist es fraglich, ob er Kostenersatz zugesprochen bekommt, denn die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist in diesem Fall verletzt, denn es wurde ja die Mutter besucht, die in diesem Anwesen wohnt.

Zunächst mal ist die Drohung ja noch keine Entscheidung über Recht bekommen. Wenn er der Drohung Fakten folgen läßt und den Wagen tatsächlich abschleppen läßt, dann geht es um die Frage des Kostenersatzes. Um Euren Wagen wiederzubekommen, müßt Ihr vermutlich dem Abschleppunternehmen erst die Kosten bezahlen und könnt diese dann klageweise einfordern und dann geht es um Recht bekommen.

Angenommen, Ihr habt kein Hausverbot und ein unbestrittenes Besuchsrecht Eurer Mutter, dann wäre doch die einfache Frage, ist Euch ein Parken ausserhalb des Hofes zumutbar. Wenn Ihr also nur 50 m zu Fuß gehen müßtet, dann wäre dieses Parken zumutbar, wenn es 500 m wären, dann sicherlich nicht. Auch wäre zu klären, ob dieser Parkplatz grundsätzlich von allen frei nutzbar ist (und nur Euch das Parken verwehrt wird).

Eine andere Frage ist, ob die Schenkung von Eurer Mutter (oder von wem wurde geschenkt) wegen groben Undanks widerrufen werden kann. Siehe hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

Beim Abschleppen vom privatem Grund - las ich gerade bei Wikipedia - muss der Auftraggeber, also Dein Bruder, die Abschleppkosten verauslagen. Aber wie findet Ihr Euer Auto wieder, wenn Ihr den Abschleppvorgang nicht bemerkt?

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